25.08.2009 - 3.9 Information zur Sporthalle Sandscholle (entspr....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Rummler (Anwohner Am Sportplatz) nimmt das
Rederecht wahr. Er geht auf die gegenwärtige Situation ein (reines Wohngebiet;
steigende Frequenz durch Fußballnutzung der Sportplätze; erhöhter Verkehr,
Parkflächen überfordert) und bittet dringlich von einer Bebauung der Parkfläche
mit einer Sporthalle abzusehen. Er informiert weiter, dass sich alle Anwohner
der Straßen gegen die Errichtung der Sporthalle ausgesprochen hätten.
Herr Goetzmann informiert, dass erheblicher
Ersatzbedarf für eine Sporthalle besteht. Im Zuge des Konjunkturpaketes II sei
man auf der Suche nach einem Standort gegangen. Von der bauordnungsrechtlichen
Seite her, würde sich auch der Stellplatzbedarf erhöhen; hier wäre mit
erheblichen Einwendungen der Nachbarschaft zu rechnen. In der Umgebung gibt es
eine reine Wohnnutzung; der Sportplatz sei dabei die Ausnahme. Die Beurteilung
erschließt sich auf Bewertung nach § 34 BauGB. Der Sportplatz hat Bestand und von
daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Zur Frage, ob und wie weit unter Berücksichtigung von
Flächen der Stadt alternative Standorte bestehen, antwortet Herr Goetzmann,
dass es bislang noch keine belastbaren alternativen Vorschläge gibt.
Zu dem
von Frau Tack hinterfragten Bauantrag (lt. Aussage der Kanzlerin der UNI gab es
einen Bauantrag 2005) teilt Herr Goetzmann mit, dass es einen Bauantrag (wie
ihn die Bauverwaltung versteht) weder 2005 noch vorher gegeben habe. Der
Begriff Bauantrag resultiert vermutlich daraus, dass Hochschulen gehalten sind,
beim Ministerium ihren Bedarf durch Bauantrag anzugeben.