25.08.2009 - 2.2 Neubau einer weiterführenden Schule an der Papp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion FDP/Familienpartei, Fraktion B90/Die Grünen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Auch bei diesem TOP handelt es sich um eine Wiedervorlage.
Herr Goetzmann bringt in Erinnerung, dass der SB-Ausschuss bereits ein Votum abgegeben hatte, jedoch eine nochmalige Rücküberweisung in den SB-Ausschuss erfolgt sei. Zwischenzeitlich hat sicher Ausschuss Bildung/Sport mit diesem Antrag befasst und folgenden abweichenden Beschlusstext zur Beschlussfassung empfohlen (Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Fortschreibung der Planung für das Bornstedter Feld für den Neubau einer weiterführenden Schule eine Fläche vorgehalten wird. Die Fertigstellung der Schule ist zum Schuljahr 2014/2015 zu sichern.)
Herr
Goetzmann empfiehlt dem SB-Ausschuss dieser geänderten Beschlussempfehlung zu
folgen.
Herr
Cornelius erkundigt sich, wie weit die Verhandlungen zum Standort Pappelallee
sind?
Herr
Lehmann (Bereich Stadterneuerung) teilt mit, dass die Verhandlungen noch nicht
abgeschlossen sind. Dies sei jedoch nicht der entscheidende Hintergrund für die
geänderte Beschlussempfehlung im Bildungs/Sport-Ausschuss gewesen.
Der Flächenbedarf für die Schule sei größer als die an der
Pappelallee zur Verfügung stehende Fläche.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu
tragen, dass im Rahmen der Fortschreibung der Planung für das Bornstedter
Feld für den Neubau einer weiterführenden Schule eine Fläche vorgehalten wird.
Die Fertigstellung der Schule ist zum Schuljahr 2014/2015 zu sichern.