27.08.2009 - 5.1 Information zum Prüfverfahren zur Straßenreinig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 27.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Guhl erläutert die mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten
Stellungnahmen und macht deutlich, dass der Winterdienst ein Teil der
Straßenreinigung ist. Somit ist auf der Grundlage des § 49 a des
Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz
(KAG) die Umlage der Gebühren mit 75 % auf den Anlieger berechtigt.
Herr Rietz weist darauf hin, dass gemäß Punkt 2 des Beschlusses
08/SVV/1012 der Termin für die Berichterstattung der 30.04.2009 war.
Er macht deutlich, dass die Verwaltung die Aufgabe hat, den
Stadtverordneten eine entscheidungsreife Vorlage vorzulegen.
Er erwartet, dass sich mit den Argumenten nachvollziehbar
auseinandergesetzt wird.
Für ihn ist nicht erkennbar, dass sich die Verwaltung mit dem
Kommentar von Herrn Kluge (vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus)
auseinandergesetzt hat.
Frau Kluge macht darauf aufmerksam, dass der Kommentar von Herrn
Kluge ein Kommentar zum KAG ist. Sie schließt sich der Stellungnahme von Herrn
Guhl an. Aus ihrer Sicht sind alle Argumente hinreichend geprüft worden.
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hält sich an den
Grundsatz des § 49 a. Es steht aber jeder Gemeinde frei, die Kosten geringer
auf die Anlieger umzulegen. Dies ist aufgrund der Haushaltssituation in der LHP
nicht möglich.
Wenn die Umlage der Kosten für den Winterdienst in einem anderen Verhältnis erfolgen soll, muss dies auch generell für die Straßenreinigungsgebühren so praktiziert werden.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass der Winterdienst in der LHP
ordentlich organisiert wird und aus seiner Sicht nur geringe jährliche Beiträge
von den Anliegern erhoben werden.
Herr Teuteberg fragt, ob eine neue Fassung zum Beschluss der
Straßenreinigungsgebührensatzung 2009 vorgelegt wird.
Frau Kluge weist auf die DS 09/SVV/0420 hin, die im Juni durch die
StVV vertagt wurde, um die noch offenen Fragen von Herrn Rietz zu klären. Diese
Vorlage ist nach wie vor im Geschäftsgang und steht auf der Tagesordnung der
Sitzung der StVV am 02.09.2009.
Herr Menzel weist darauf hin,
dass die Stadt ihrer Reinigungspflicht an der B 2 nicht nachkommen würde. Er
fragt, was man tun muss, um dem abzuhelfen.
Herr Jäkel bittet Herrn Menzel, dies schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.
Die
Verwaltung wird dann schriftlich darauf antworten.