27.08.2009 - 5.1 Information zum Prüfverfahren zur Straßenreinig...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Guhl erläutert die mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten Stellungnahmen und macht deutlich, dass der Winterdienst ein Teil der Straßenreinigung ist. Somit ist auf der Grundlage des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) die Umlage der Gebühren mit 75 % auf den Anlieger berechtigt.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass gemäß Punkt 2 des Beschlusses 08/SVV/1012 der Termin für die Berichterstattung der 30.04.2009 war.

Er macht deutlich, dass die Verwaltung die Aufgabe hat, den Stadtverordneten eine entscheidungsreife Vorlage vorzulegen.

Er erwartet, dass sich mit den Argumenten nachvollziehbar auseinandergesetzt wird.

Für ihn ist nicht erkennbar, dass sich die Verwaltung mit dem Kommentar von Herrn Kluge (vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Cottbus) auseinandergesetzt hat.

 

Frau Kluge macht darauf aufmerksam, dass der Kommentar von Herrn Kluge ein Kommentar zum KAG ist. Sie schließt sich der Stellungnahme von Herrn Guhl an. Aus ihrer Sicht sind alle Argumente hinreichend geprüft worden.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam hält sich an den Grundsatz des § 49 a. Es steht aber jeder Gemeinde frei, die Kosten geringer auf die Anlieger umzulegen. Dies ist aufgrund der Haushaltssituation in der LHP nicht möglich.

Wenn die Umlage der Kosten für den Winterdienst in einem anderen Verhältnis erfolgen soll, muss dies auch generell für die Straßenreinigungsgebühren so praktiziert werden.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass der Winterdienst in der LHP ordentlich organisiert wird und aus seiner Sicht nur geringe jährliche Beiträge von den Anliegern erhoben werden.

 

Herr Teuteberg fragt, ob eine neue Fassung zum Beschluss der Straßenreinigungsgebührensatzung 2009 vorgelegt wird.

 

Frau Kluge weist auf die DS 09/SVV/0420 hin, die im Juni durch die StVV vertagt wurde, um die noch offenen Fragen von Herrn Rietz zu klären. Diese Vorlage ist nach wie vor im Geschäftsgang und steht auf der Tagesordnung der Sitzung der StVV am 02.09.2009.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass die Stadt ihrer Reinigungspflicht an der B 2 nicht nachkommen würde. Er fragt, was man tun muss, um dem abzuhelfen.

 

Herr Jäkel bittet Herrn Menzel, dies schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.

Die Verwaltung wird dann schriftlich darauf antworten.

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