08.09.2009 - 2.8 Verlängerung der Geltungsdauer der Städtebaulic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein.

Er erläutert, dass im Moment Klärungen mit dem Büro und den Grundstückseigentümern erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Ende November/Anfang Dezember ein detaillierter Klärungsrahmen vorliegt, was sich zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung ändern muss. Hier handelt es sich um ein formelles Fristproblem, da die Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt am 31. 12. 2009 endet.

 

Auf kurze Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt ist bis zum 31.03.2010 zu verlängern (s. Anlage).

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang Anschlussvereinbarungen zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt erforderlich sind. Die Anschlussvereinbarungen sind vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage