08.09.2009 - 2.8 Verlängerung der Geltungsdauer der Städtebaulic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein.
Er erläutert, dass im Moment Klärungen mit dem Büro und den
Grundstückseigentümern erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass bis Ende
November/Anfang Dezember ein detaillierter Klärungsrahmen vorliegt, was sich
zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung ändern muss. Hier handelt es sich um ein
formelles Fristproblem, da die Geltungsdauer der Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt am 31. 12. 2009 endet.
Auf kurze Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Goetzmann ein.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Die
Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der
Speicherstadt ist bis zum 31.03.2010 zu verlängern (s. Anlage).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang
Anschlussvereinbarungen zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung
der Speicherstadt erforderlich sind. Die Anschlussvereinbarungen sind
vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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766,8 kB
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