16.09.2009 - 4.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Kümmel führt kurz in das Thema ein und fragt nach
eventuellen finanziellen Auswirkungen.
Herr Exner erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass
die Übernahme von Vollstreckungsaufgaben für die SPSG des Abschlusses einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf. Finanzielle Auswirkungen ergeben
sich hieraus nicht unmittelbar, da es sich um ca. drei Fälle pro Monat handeln
wird, was keine nennenswerte Zusatzbelastung für die Stadtkasse darstellen
wird.
Herr Schultheiß weist darauf hin, dass die LHP eine
landesrechtlich festgelegte Fallpauschale von € 8,69 erhält. Herr Exner
bestätigt, dass die Vergütung zwar nicht völlig kostendeckend sein wird, der
ganze Sachverhalt jedoch von finanziell untergeordneter Bedeutung ist.
Herr
Kümmel stellt den Antrag zur Abstimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der Stiftung Preußische Schlösser und
Gärten Berlin-Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Übertragung von Vollstreckungsaufgaben von der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten Berlin–Brandenburg auf die Landeshauptstadt Potsdam ab.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,6 kB
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