16.09.2009 - 4.4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kümmel führt kurz in das Thema ein und fragt nach eventuellen finanziellen Auswirkungen.

 

Herr Exner erläutert die Vorlage und weist darauf hin, dass die Übernahme von Vollstreckungsaufgaben für die SPSG des Abschlusses einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich hieraus nicht unmittelbar, da es sich um ca. drei Fälle pro Monat handeln wird, was keine nennenswerte Zusatzbelastung für die Stadtkasse darstellen wird.

 

Herr Schultheiß weist darauf hin, dass die LHP eine landesrechtlich fest­gelegte Fallpauschale von € 8,69 erhält. Herr Exner bestätigt, dass die Vergütung zwar nicht völlig kostendeckend sein wird, der ganze Sachverhalt jedoch von finanziell untergeordneter Bedeutung ist.

 

Herr Kümmel stellt den Antrag zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Vollstreckungsaufgaben von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin–Brandenburg auf die Landeshauptstadt Potsdam ab.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

 

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Anlagen zur Vorlage