16.09.2009 - 4.6 Finanzierung von Lehr- und Unterrichtsmitteln
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 16.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Exner erläutert die Grundzüge der vorläufigen
Haushaltsführung und weist darauf hin, dass der HH 2009 erst mit
Veröffentlichung rechtskräftig wurde. Für die vorläufige Haushaltsführung
gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 69 BbgKVerf, die auch
nicht durch Beschluss der StVV abgeändert werden können.
Auf die Frage von Herrn Schüler, wie es zu den an die
Fraktionen herangetragenen Problemen kommen könne, weist Frau Ewers darauf
hin, dass sofern die Anträge der Schulen rechtzeitig vorliegen, die
Mittelentsperrung seitens der Verwaltung zeitnah erfolgen kann, so dass
derartige Verzögerungen eigentlich vermeidbar wären.
Herr Exner bietet an, die für Lehr- und Unterrichtsmittel
vorgesehenen Planansätze künftig als Ausnahme von der Bewirtschaftungssperre in
§ 8 Ziffer 4 der HH-Satzung aufzunehmen.
Herr Kümmel lässt dies zu Protokoll nehmen und
stellt den Antrag
zur Abstimmung.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die mit der Bestätigung des
Haushaltes 2009 freigegebenen Mittel für die Versorgung der Schulen mit
Lehr- und Unterrichtsmitteln sind sofort vollständig zur Verfügung zu
stellen.
- Im Rahmen zukünftiger
Haushaltsplanungen werden an den Schulen der Landeshauptstadt Potsdam
keine vorläufigen Mittelsperrungen für die Beschaffung von Lehr- und
Unterrichtsmitteln, vor allem von Schulbüchern, vorgenommen.