16.09.2009 - 4.6 Finanzierung von Lehr- und Unterrichtsmitteln

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner erläutert die Grundzüge der vorläufigen Haushaltsführung und weist darauf hin, dass der HH 2009 erst mit Veröffentlichung rechtskräftig wurde. Für die vorläufige Haus­haltsführung gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 69 BbgKVerf, die auch nicht durch Beschluss der StVV abgeändert werden können.

 

Auf die Frage von Herrn Schüler, wie es zu den an die Fraktionen heran­getragenen Problemen kommen könne, weist Frau Ewers darauf hin, dass sofern die Anträge der Schulen rechtzeitig vorliegen, die Mittelentsperrung seitens der Verwaltung zeitnah erfolgen kann, so dass derartige Verzöge­rungen eigentlich vermeidbar wären.

 

Herr Exner bietet an, die für Lehr- und Unterrichtsmittel vorgesehenen Planansätze künftig als Ausnahme von der Bewirtschaftungssperre in § 8 Ziffer 4 der HH-Satzung aufzunehmen.

 

Herr Kümmel lässt dies zu Protokoll nehmen und stellt den Antrag
zur Abstimmung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die mit der Bestätigung des Haushaltes 2009 freigegebenen Mittel für die Versorgung der Schulen mit Lehr- und Unterrichtsmitteln sind sofort vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen werden an den Schulen der Landeshauptstadt Potsdam keine vorläufigen Mittelsperrungen für die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, vor allem von Schulbüchern, vorgenommen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       5

 

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