16.09.2009 - 4.14 Feriengeld für Kinder aus ALG II - Bedarfsgemei...

Beschluss:
vertagt
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Es wird die Frage aufgeworfen, inwieweit der Finanzausschuss hier überhaupt zuständig ist.

 

Zunächst erläutert Herr Schweers, dass bereits ein vergleichbarer Etat zum gleichen Zweck in Höhe von rd. T€ 7,5 p.a. beim Fachbereich existiert. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Träger (Veranstalter), eine Vorfinanzierung durch die Eltern ist insofern nicht erforderlich.

 

Man verständigt sich darauf den Antrag zurückzustellen, so dass er dann in den zuständigen Ausschuss beraten werden kann.

 

 

 

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