17.09.2009 - 3.4 Grundsätze der KMU-Förderung in der Landeshaupt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Seidel bittet um Erläuterung zur Zusammensetzung der Förderung.

 

Herr Frerichs verweist auf die als Anlage zur Beschlussvorlage ausgereichte Kurzinformation.

 

Herr Dr. Seidel weist darauf hin, dass die Vorstellungen der Stadt zur Ausweitung des produzierenden Handwerks auf das gesamte Stadtgebiet, durch die ILB abgelehnt wurde Er fragt, mit welcher Begründung dies erfolgt.

 

Darauf antwortet Herr Frerichs, dass dies die Fördermittelvorgaben des Landes nicht zulassen.

 

Herr Teuteberg fragt nach der zeitlichen Begrenzung des Förderrichtlinie auf Landesseite.

 

Herr Frerichs geht davon aus, dass diese bis 2013 gültig ist. Er sagt zu, dies zu erfragen und die Antwort mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Im Nachgang zur Sitzung gibt Herr Frerichs zur Frage nach der zeitlichen Begrenzung der Förderrichtlinien auf Landesseite folgende Information: „Das Land hat uns auf Anfrage noch einmal bestätigt, dass die Grundlagen für den Zeitrahmen der Förderperiode, also bis einschließlich 2013 Gültigkeit haben sollen.“

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg vom 13. Juni 2008 und des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) werden kleine und mittlere Unternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Zielstellungen gefördert:

Ziel 1: Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Einzelhandels

Ziel 2: Unterstützung des produzierenden Gewerbes in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam (auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage