22.09.2009 - 4.5 Feriengeld für Kinder aus ALG II - Bedarfsgemei...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Landeshauptstadt mit dem vorliegenden Antrag beauftragt werden soll, auf eine Richtlinie des Landes einzuwirken.

Auf Nachfrage beim Familienreferat des MASGF wurde mitgeteilt, dass für Familien mit geringem Einkommen im Land Brandenburg Ferienzuschüsse gewährt werden. Zum Verfahren wurde mitgeteilt, dass die Antragsteller in der Regel in Vorleistung gehen müssen. Diesem Verfahren liegt eine Richtlinie des Landes zugrunde, die nach Prüfung durch den Rechnungshof erstellt wurde. Hintergrund waren Probleme bei der Rückforderung bereits gewährter Zuschüsse z.B. bei Nichtantritt der Reise.

Es gibt aber die Möglichkeit, dass einkommensschwache Familien einen Antrag auf Übernahme von Kosten für Ferienaufenthalte der Kinder an das Jugendamt richten. Dort wird im Einzelfall entschieden und nach Bedarfslage bis zu 90 % der Kosten direkt an den Ferienveranstalter überwiesen.

 

Frau Dr. Herzel macht auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die auftreten können, wenn man bedürftigen Menschen helfen möchte.

 

Herr Nickel weist darauf hin, dass es auch Möglichkeiten gibt, dass z.B. Träger Ferienfahrten finanzieren, die ggf. auch in Vorleistung gehen würden.

 

Frau E. Müller betont, dass im Einzelfall ein Antrag und die besondere Härte dargestellt werden muss. In diesen Fällen kann ggf. auf die Vorleistung der Eltern verzichtet werden.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Feriengeld für Kinder aus ALG II – Bedarfsgemeinschaften zugänglich gemacht wird, ohne dass die Eltern in Vorleistung gehen müssen.

Dazu sind entsprechende Gespräche mit der PAGA zu führen, um ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das die Inanspruchnahme des Feriengeldes ohne Vorfinanzierung durch die Eltern ermöglicht.

Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales sind im Oktober 2009 über das Ergebnis der Bemühungen zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       1

Der Antrag wird abgelehnt.