22.09.2009 - 4.5 Feriengeld für Kinder aus ALG II - Bedarfsgemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Di., 22.09.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Schulze bringt
den Antrag ein und begründet diesen.
Frau E. Müller macht
darauf aufmerksam, dass die Landeshauptstadt mit dem vorliegenden Antrag
beauftragt werden soll, auf eine Richtlinie des Landes einzuwirken.
Auf Nachfrage beim Familienreferat des MASGF wurde
mitgeteilt, dass für Familien mit geringem Einkommen im Land Brandenburg
Ferienzuschüsse gewährt werden. Zum Verfahren wurde mitgeteilt, dass die
Antragsteller in der Regel in Vorleistung gehen müssen. Diesem Verfahren liegt
eine Richtlinie des Landes zugrunde, die nach Prüfung durch den Rechnungshof
erstellt wurde. Hintergrund waren Probleme bei der Rückforderung bereits
gewährter Zuschüsse z.B. bei Nichtantritt der Reise.
Es gibt aber die Möglichkeit, dass einkommensschwache
Familien einen Antrag auf Übernahme von Kosten für Ferienaufenthalte der Kinder
an das Jugendamt richten. Dort wird im Einzelfall entschieden und nach
Bedarfslage bis zu 90 % der Kosten direkt an den Ferienveranstalter überwiesen.
Frau Dr. Herzel macht
auf die Schwierigkeiten aufmerksam, die auftreten können, wenn man bedürftigen
Menschen helfen möchte.
Herr Nickel weist
darauf hin, dass es auch Möglichkeiten gibt, dass z.B. Träger Ferienfahrten
finanzieren, die ggf. auch in Vorleistung gehen würden.
Frau E. Müller betont,
dass im Einzelfall ein Antrag und die besondere Härte dargestellt werden muss.
In diesen Fällen kann ggf. auf die Vorleistung der Eltern verzichtet werden.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Feriengeld
für Kinder aus ALG II – Bedarfsgemeinschaften zugänglich gemacht wird, ohne
dass die Eltern in Vorleistung gehen müssen.
Dazu sind
entsprechende Gespräche mit der PAGA zu führen, um ein geeignetes Verfahren zu
entwickeln, das die Inanspruchnahme des Feriengeldes ohne Vorfinanzierung durch
die Eltern ermöglicht.
Der
Hauptausschuss und der Ausschuss für Gesundheit und Soziales sind im Oktober
2009 über das Ergebnis der Bemühungen zu informieren.