24.09.2009 - 4.7 Änderung des § 3 der Kinderspielplatzsatzung de...

Beschluss:
vertagt
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Frau Peukert erklärt, dass die Spielplatzsatzung nur für private Spielplätze gilt. Sie erläutert das Verfahren und betont, dass die Verwaltung nicht das Recht hat, die Kontrolle durchzuführen.

Sie macht darauf aufmerksam, dass die StVV die Satzungsänderung nicht beschließen kann, da es sich hier um ein Beteiligungsverfahren handelt.

 

Herr Utting stellt den Antrag zur Beratung in der Fraktion zurück.

 

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