29.09.2009 - 3.10 Kommunales Wohnungsbauprogramm (Wiedervorlage)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Tack spricht die Refinanzierung des Kredites über laufende Mieteinnahmen an: In welcher Höhe sollten dann die Mieten sein?

Es handelt sich hier um einen Prüfauftrag.

 

Herr Klipp äußert, dass hier nicht vordergründig sei, ob es sich um einen Beschluss oder einen Prüfauftrag handelt, in dem es um den Bau von 1000 Stck. Wohnungen geht. Zumindest die inhaltlichen Kriterien sind zu formulieren und ein Zeitraum vorzugeben.

 

Herr Kirsch nimmt sein Rederecht wahr. Er regt an zu ändern, in kommunales Bauunternehmen.

 

Herr Dr. Seidel plädiert für Offenheit: Kommunales Bauunternehmen halte er für einen Formulierungsfehler, besser wäre Kommunale Gesellschaft.

 

Frau Hüneke erklärt für den Antragsteller Zustimmung.

 

Herr Kirsch bittet um Streichung des Wortes kommunal.

 

Herr Dr. Seidel äußert, dass er diesem Vorschlag nicht folgen wird.

 

Herr Teuteberg beantragt nach dem Ende des ersten Satzes alles zu streichen und könnte dem Antrag unter dieser Voraussetzung zustimmen.

 

Herr Dr. Seidel schlägt vor, die 3 Absätze in der Mitte (von „Die Bereitstellung ....laufenden Mieteinnahmen.“) aus dem Beschlusstest herauszunehmen und in die Begründung einzufügen.

 

Frau Hüneke stimmt dem Vorschlag für den Antragsteller zu.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auflage eines kommunalen Wohnungsbauprogramms für den Neubau von mindestens 1000 Mietwohnungen bis 2012 zu prüfen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.

 

 

Folgende Sätze aus dem Beschlusstext werden in die Begründung übernommen:

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll durch einen Kommunalkredit der Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine Kreditermächtigung für ein kommunales Bauunternehmen eine kommunale Gesellschaft erfolgen. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende Förderprogramme des Landes und des Bundes sind auszuschöpfen. Eine Bereitstellung von Bauland aus dem Treuhandvermögen Bornstedter Feld ist in die Prüfung einzubeziehen.

Mit der Umsetzung des Bauvorhabens wird eine kommunale Gesellschaft als Generalübernehmer beauftragt. Die Leistungsvergabe soll nach Möglichkeit überwiegend an regional ansässige Firmen erfolgen.

Die Refinanzierung des Kredites erfolgt über die laufenden Mieteinnahmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0