29.09.2009 - 3.11 Wohnungsbauförderung (Wiedervorlage)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 29.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0771 Wohnungsbauförderung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Tack bringt den Antrag ein.
Herr
Klipp äußert, dass er eine Fehlinterpretation des STEK Wohnen sehe, wo die
Anforderungen an die PRO Potsdam in Form eines Fünfecks beschrieben sind. Es
wäre gut, wenn ein solcher Beschluss mit einer möglichst breiten Mehrheit in
der STVV gefasst werden könnte. Vorstellbar wäre seines Erachtens eine große
Mehrheit bei Streichung des letzten Satzes.
Herr
Teuteberg spricht sich gegen den gesamten Antrag aus.
Herr Dr.
Seidel äußert für die SPD-Fraktion, dass der Antrag als sinnvoll angesehen
wird. Er ist nicht dafür, den letzten Satz zu streichen.
Herr
Dr. Seidel beantragt:
im letzten Satz das Wort „künftig“ durch die Formulierung „für den Zeitraum
prioritärer Wohnungsbauförderung“ zu ersetzen.
Frau Tack übernimmt die
Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel.
Herr
Jäkel spricht für die so präzisierte Fassung.
Herr Klipp erinnert nochmals an
die Berichterstattung in der vergangenen Ausschusssitzung. Bei diesem Aspekt
ist eine Aufgabe beschrieben; im Fünfeck sind 5 Aufgaben beschrieben. Hier
liegt kein Automatismus vor, dass bei Wegfall eines die anderen 4 dafür
entsprechend stärker zur Geltung kommen.
Er geht
nochmals auf die nach seiner Auffassung nicht vorhandene Verknüpfung
zwischen Abführung an den Stadthaushalt und Verpflichtung des Landes zur
Förderung des Wohnungsneubaus ein und wirbt für die Aufhebung der Verkoppelung
zwischen beiden.
Herr
Klipp stellt dar, dass die Wohnungsbauförderung Landesaufgabe und keine
städtische Aufgabe sei, deshalb solle man sich nicht vom Land vorschreiben
lassen, ob von der PRO Potsdam 2
Mio. € für den Haushalt abzuführen sind.
Hier
handelt es sich um eine unzulässige Verknüpfung dieser beiden Themen, um sich
aus der Verantwortung zu stehlen.
Wohnungsbauförderung
müsse zudem immer eigentümerunabhängig sein, nicht nur die PRO Potsdam soll
davon Gebrauch machen können.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die
Landesregierung auf, die Wohnungsbauförderung im Land Brandenburg zu überprüfen
und an die aktuellen Entwicklungserfordernisse anzupassen. Ziel muss es dabei
sein, den steigenden Bedarf an neuen Wohnungen in der Landeshauptstadt und in
anderen Entwicklungszentren des Landes durch eine unterstützende
Landesförderung abzusichern.
Nur so
kann einem Mangel insbesondere an preiswerten Wohnungen erfolgreich entgegen
gewirkt werden.
Die Landeshauptstadt
bemüht sich ihrerseits, durch verschiedene Maßnahmen den Bau neuer Wohnungen zu
unterstützen. Dazu gehört auch, dass künftig für den Zeitraum
prioritärer Wohnungsbauförderung keine Mittel mehr aus den städtischen
Wohnungsunternehmen an den Stadthaushalt abgeführt werden.