30.09.2009 - 4 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister verweist eingangs darauf, dass eine derartige Vorlage schon einmal im Geschäftsgang gewesen sei und nunmehr durch die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg wieder in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Im Vorfeld habe sich auch der Ausschuss für Finanzen mit der Vorlage befasst und ihr mehrheitlich zugestimmt. Die Stadt übernehme hier nur Vollstreckungs-aufgaben, was auch ohne zusätzlichen Aufwand möglich sei. Für eventuelle Rückfragen stehe auch Herr Thiede, stellvertretender Verwaltungsleiter der Stiftung, zur Verfügung.

Anschließend fragt Frau Dr. Schröter nach, was der Inhalt des Bußgeldkatalogs sei, für den die Stadt die Vollstreckung übernehme, weil die Inhalte schon zu Komplikationen mit den Bürgern führen könnten. Herr Dr. Scharfenberg betont, dass seitens der Stadt nur die reine Dienstleistung übernommen werde, trotzdem dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Ordnungsrecht missbräuchlich eingesetzt werde. Diese Problematik könne Gegenstand der jährlichen Bericht-erstattung der Schlösserstiftung im Hauptausschuss sein.

 

Der Oberbürgermeister betont seinerseits, dass zwischen den Inhalten der Vollstreckungsbescheide nicht differenziert bzw. diese nicht geprüft werden können.

 

Dem Antrag, Herrn Heuer das Rederecht zu gewähren, wird mit 7 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen zugestimmt. In seinen Ausführungen betont er, dass eine Debatte um die Ordnungsregelungen insgesamt sinnvoll sei, worauf der Oberbürgermeister darauf verweist, dass die Stadt keine Eingriffsmöglichkeiten in die Angelegenheiten der Stiftung habe.

 

Anschließend führt Herr Thiede aus, dass nur rechtsgültige Bußgeldbescheide vollstreckt werden, so dass es sich hier wirklich nur um eine Dienstleistung handele; ein möglicher Ermessensspielraum sei bereits im Vorfeld genutzt worden. Die Bürger hätten die Regelungen mittlerweile auch gut angenommen und zeigten für die Maßnahmen Verständnis. Außerdem seien nur 1,4 % der Bußgeldbescheide derzeit in der Vollstreckung.

Auf den Verweis von Herrn Naber, dass einige Regelungen nur bis Ende 2009 gelten, entgegnet Herr Thiede, dass eine Verlängerung vorgenommen und die Maßnahmen der aktuellen Situation angepasst werden; das sei derzeit in der internen Abstimmung.

Herr Schröder empfiehlt, den Katalog der Tatbestände vorzulegen, damit man wisse, wofür die Stadt tätig sei. Auf die Nachfrage von Herrn Schubert , wie die Vollstreckung praktisch erfolge, erläutert Herr Exner, dass der Bußgeldbescheid und die anschließenden Mahnverfahren durch die Stiftung erfolgen – ausgewiesen auf einem Schreiben mit deren „Kopfbogen“. Danach werde die Stadt für die Stiftung vollstrecken und das in den Schreiben auch entsprechend kenntlich machen.

 

Auf die Anmerkung von Frau Engel-Fürstberger, dass sie etwas irritiert sei, weil Herr Prof. Dorgerloh nur von „schwerwiegenden Fällen“ gesprochen habe, werden nochmals Inhalt und Verfahren der Vollstreckung erläutert. Der Oberbürgermeister betont nachdrücklich, dass man sich nicht aussuchen könne, für welche Fälle vollstreckt werde. Herr Thiede führt aus, dass das Bußgeld 40 € betrage und mittlerweile überwiegend bezahlt werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, sich zu diesem Thema in einem halben Jahr oder einem Jahr im Rahmen der Berichterstattung der Stiftung zu verständigen; insbesondere auch zu den Schwerpunkten für Verwarn- oder Bußgelder.

 

Abschließend bittet Herr Exner, im § 2 der Vereinbarung das Datum zu ändern, so dass der Satz dann lautet: „ Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Aufgaben beginnend mit dem 01.11.2009.“

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam schließt mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Vollstreckungsaufgaben von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin–Brandenburg auf die Landeshauptstadt Potsdam ab.

 

einschließlich der Änderung im § 2 der Vereinbarung:

 

 Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt die Aufgaben beginnend mit dem 01.11.2009.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       5

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage