30.09.2009 - 5 Grundsätze der KMU-Förderung in der Landeshaupt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister informiert über die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für KOUL und für Stadtplanung und Bauen. Im Weiteren beantwortet Herr Frerichs die Rückfrage von Frau Engel-Fürstberger zur Geltungsdauer der Förderung (01.01.2008 – 31.12.2009) und einer möglichen Verlängerung. Eine Verlängerung, so Herr Frerichs, sei durch die ILB bereits zugesagt. Die Grundsätze für die Landeshauptstadt lege die Verwaltung erst jetzt vor, weil es einen sehr langen und intensiven Abstimmungsprozess mit den Beteiligten gegeben habe.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

In Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg vom 13. Juni 2008 und des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) werden kleine und mittlere Unternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Zielstellungen gefördert:

 

Ziel 1: Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Einzelhandels

 

Ziel 2: Unterstützung des produzierenden Gewerbes in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam (auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten)

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4460&TOLFDNR=55490&selfaction=print