30.09.2009 - 10 kommunales Wohnungsbauprogramm

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die zustimmende Stellungnahme des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie die darin enthaltenen Änderungen im ersten Absatz, wo die Worte „eines kommunalen Wohnungsprogramms„ durch „einer kommunalen Gesellschaft“ ersetzt werden sollen, in der letzten Zeile die Ergänzung „bis 2012“ und die Aufnahme der Absätze 2,3 und 4 in die Begründung.

Herr Schröder spricht sich anschließend gegen diese Änderung aus und plädiert für eine Beschlussfassung in der ursprünglichen Fassung. Die Begründung sei nicht Beschlussbestandteil, was dazu führen könne, dass die gewollte Zielstellung nicht erreicht werde.

Gegen das von Herrn Kirsch beantragte Rederecht erhebt sich kein Widerspruch. Auch er spricht sich gegen den Antrag aus, da dieser zu „schwammig“ formuliert sei und die Stadt keine kommunale Gesellschaft für den Wohnungsbau benötige.

 

Daraufhin stellt Herr Wartenberg den Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen richtig, denn die Worte „einer kommunalen Gesellschaft“ sollen im 2. Absatz eingefügt und dafür die Worte „ein kommunales Bauunternehmen“ gestrichen werden.

 

Die allen Hauptausschussmitgliedern vorliegende und nunmehr korrigierte Änderungsempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wird zur Abstimmung gestellt und mit 5 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen angenommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auflage eines kommunalen Wohnungsbauprogramms für den Neubau von mindestens 1000 Mietwohnungen bis 2012 zu prüfen.

Über das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2010 zu berichten.

 

Folgende Sätze aus dem Beschlusstext werden in die Begründung übernommen.:

Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll durch einen Kommunalkredit der Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine Kreditermächtigung für eine kommunale Gesellschaft erfolgen. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende Förderprogramme des Landes und des Bundes sind auszuschöpfen. Eine Bereitstellung von Bauland aus dem Treuhandvermögen Bornstedter Feld ist in die Prüfung einzubeziehen.

Mit der Umsetzung des Bauvorhabens wird eine kommunale Gesellschaft als Generalübernehmer beauftragt. Die Leistungsvergabe soll nach Möglichkeit überwiegend an regional ansässige Firmen erfolgen.

Die Refinanzierung des Kredites erfolgt über die laufenden Mieteinnahmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.