30.09.2009 - 10 kommunales Wohnungsbauprogramm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister verweist eingangs auf die zustimmende
Stellungnahme des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie die darin
enthaltenen Änderungen im ersten Absatz, wo die Worte „eines kommunalen
Wohnungsprogramms„ durch „einer kommunalen Gesellschaft“ ersetzt werden sollen,
in der letzten Zeile die Ergänzung „bis 2012“ und die Aufnahme der Absätze 2,3
und 4 in die Begründung.
Herr Schröder spricht sich anschließend gegen diese Änderung
aus und plädiert für eine Beschlussfassung in der ursprünglichen Fassung. Die
Begründung sei nicht Beschlussbestandteil, was dazu führen könne, dass die
gewollte Zielstellung nicht erreicht werde.
Gegen das von Herrn Kirsch beantragte Rederecht erhebt sich
kein Widerspruch. Auch er spricht sich gegen den Antrag aus, da dieser zu
„schwammig“ formuliert sei und die Stadt keine kommunale Gesellschaft für den
Wohnungsbau benötige.
Daraufhin stellt Herr Wartenberg den Änderungsantrag aus dem
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen richtig, denn die Worte „einer kommunalen
Gesellschaft“ sollen im 2. Absatz eingefügt und dafür die Worte „ein kommunales
Bauunternehmen“ gestrichen werden.
Die allen Hauptausschussmitgliedern vorliegende und nunmehr
korrigierte Änderungsempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen wird
zur Abstimmung gestellt und mit 5 Ja-Stimmen, bei 5 Stimmenthaltungen
angenommen.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Auflage eines kommunalen
Wohnungsbauprogramms für den Neubau von mindestens 1000 Mietwohnungen bis
2012 zu prüfen.
Über das Ergebnis der
Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im März 2010 zu
berichten.
Folgende
Sätze aus dem Beschlusstext werden in die Begründung übernommen.:
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel soll durch einen Kommunalkredit der Landeshauptstadt Potsdam bzw. durch eine Kreditermächtigung für eine kommunale Gesellschaft erfolgen. Gegebenenfalls zur Verfügung stehende Förderprogramme des Landes und des Bundes sind auszuschöpfen. Eine Bereitstellung von Bauland aus dem Treuhandvermögen Bornstedter Feld ist in die Prüfung einzubeziehen.
Mit der
Umsetzung des Bauvorhabens wird eine kommunale Gesellschaft als
Generalübernehmer beauftragt. Die Leistungsvergabe soll nach Möglichkeit
überwiegend an regional ansässige Firmen erfolgen.
Die
Refinanzierung des Kredites erfolgt über die laufenden Mieteinnahmen.