30.09.2009 - 2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Oberbürgermeister informiert eingangs, dass die
vorliegenden Änderungs-anträge in der Arbeitsgruppe abgelehnt worden seien, bis
auf den Änderungsantrag der Gruppe Die Andere mit folgendem Wortlaut:
§ 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:
-
die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im Monat ...
Damit seien die Gruppen den Fraktionen fast
gleichgestellt. Darüber hinaus seien die Anlagen zur Geltendmachung von
Verdienstausfall und Kinderbetreuungs-kosten modifiziert worden.
In der sich anschließenden Diskussion schlägt Frau B. Müller
vor, die Entschädigungssatzung gemeinsam mit der gleichlautenden Satzung für
den Umlegungsausschusses zu behandeln, was seitens des Oberbürgermeisters als
nicht zwingend angesehen wird, weil es sich um zwei von einander unabhängige
Sachverhalte handele. Im Weiteren fragt Frau Dr. Müller nach, inwieweit dem
Anliegen des Migrantenbeirates gefolgt werden könne, bei der pauschalen
Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 Euro zu bleiben. Dies, so Herr Schüler,
war ebenso Bestandteil der Diskussion in der Arbeitsgruppe; allerdings biete
die Brandenburgische Kommunalverfassung dafür keine Rechtsgrundlage. Da auch
die Arbeitsgruppe für die Beibehaltung des pauschalen Aufwandes plädiere, sei
er beauftragt worden, mit dem Oberbürger-meister und dem Kämmerer eine Lösung
zu finden.
Herr Naber bedauert, dass der Änderungsantrag der Fraktion
Grüne/ B 90 keine Zustimmung in der Arbeitsgruppe gefunden habe; vielleicht
könne man aber in naher Zukunft dazu kommen. Für die jetzige Fassung der
Entschädigungs-satzung zieht er den Änderungsantrag zurück. Um mit dem
Sitzungsgeld für die Gruppen einen weiteren Aufwuchs der erforderlichen
Haushaltsmittel zu vermeiden schlägt er namens seiner Fraktion vor, den § 3
Abs. 2 im 2. Anstrich wie folgt zu ändern:
- die Stellvertreter
der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenver-sammlung in Höhe von 50 €,
Diesem
Vorschlag schließt sich Herr Schubert an, denn wenn man sich für ein
Sitzungsgeld für die Gruppensitzungen entscheide, sollte der Betrag innerhalb
der Satzung ausgeglichen werden. Deshalb werde die Fraktion SPD dieser Änderung
zustimmen. Herr Dr. Scharfenberg macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion DIE
LINKE die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter von Anfang
an in Frage gestellt und deshalb keine Schwierigkeit habe, dem Änderungsantrag
zuzustimmen. Trotzdem wolle er betonen, dass in der langen Diskussion für
Änderungen ausreichend Gelegenheit gewesen habe und ihn die neuen
Änderungsanträge wundern.
Im
Folgenden werden die vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:
- Änderungsantrag Gruppe Die
Andere:
§ 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie
folgt geändert:
- die Teilnahme an maximal 4
Fraktions- oder Gruppensitzungen im Monat ...
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen.
- § 5 Abs. 2 wird der folgende
Anstrich ergänzt:
- die Teilnahme fraktionsloser Stadtverordneter zur Begründung und Einbringung eigener Anträge in den Sitzungen von Fachausschüssen und Ortsbeiräten.
Abstimmungsergebnis:
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 3 Stimmenthaltungen.
- § 3 Abs. 2 ist der 3. Anstrich
wie folgt zu ergänzen:
- die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden
in Höhe von 180 €
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 0
Ablehnung: 10
Stimmenthaltung: 3
4. § 3 Abs. 2 wird der 2. Anstrich
wie folgt geändert:
- die Stellvertreter
der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenver-sammlung in Höhe von 50 €,
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
10
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 3
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit
einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam
(Entschädigungssatzung) gemäß Anlage – Diskussionsstand: 27.08.2009
sowie folgenden Änderungen:
- §
3 Abs. 2 wird der 2. Anstrich wie folgt geändert:
- die Stellvertreter
der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in Höhe von 50 €,
- §
5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:
-
die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im Monat ...
sowie den redaktionellen Änderungen
der Anlagen 1 und 2, die jetzt Anlage V und B sind. Im Satzungstext sind die
Verweise darauf entsprechend zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,5 kB
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