30.09.2009 - 2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister informiert eingangs, dass die vorliegenden Änderungs-anträge in der Arbeitsgruppe abgelehnt worden seien, bis auf den Änderungsantrag der Gruppe Die Andere mit folgendem Wortlaut:

 

§ 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:

            - die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im Monat ...

 

Damit seien die Gruppen den Fraktionen fast gleichgestellt. Darüber hinaus seien die Anlagen zur Geltendmachung von Verdienstausfall und Kinderbetreuungs-kosten modifiziert worden.

In der sich anschließenden Diskussion schlägt Frau B. Müller vor, die Entschädigungssatzung gemeinsam mit der gleichlautenden Satzung für den Umlegungsausschusses zu behandeln, was seitens des Oberbürgermeisters als nicht zwingend angesehen wird, weil es sich um zwei von einander unabhängige Sachverhalte handele. Im Weiteren fragt Frau Dr. Müller nach, inwieweit dem Anliegen des Migrantenbeirates gefolgt werden könne, bei der pauschalen Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 Euro zu bleiben. Dies, so Herr Schüler, war ebenso Bestandteil der Diskussion in der Arbeitsgruppe; allerdings biete die Brandenburgische Kommunalverfassung dafür keine Rechtsgrundlage. Da auch die Arbeitsgruppe für die Beibehaltung des pauschalen Aufwandes plädiere, sei er beauftragt worden, mit dem Oberbürger-meister und dem Kämmerer eine Lösung zu finden.

 

Herr Naber bedauert, dass der Änderungsantrag der Fraktion Grüne/ B 90 keine Zustimmung in der Arbeitsgruppe gefunden habe; vielleicht könne man aber in naher Zukunft dazu kommen. Für die jetzige Fassung der Entschädigungs-satzung zieht er den Änderungsantrag zurück. Um mit dem Sitzungsgeld für die Gruppen einen weiteren Aufwuchs der erforderlichen Haushaltsmittel zu vermeiden schlägt er namens seiner Fraktion vor, den § 3 Abs. 2 im 2. Anstrich wie folgt zu ändern:

- die Stellvertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenver-sammlung in Höhe von 50 €,

Diesem Vorschlag schließt sich Herr Schubert an, denn wenn man sich für ein Sitzungsgeld für die Gruppensitzungen entscheide, sollte der Betrag innerhalb der Satzung ausgeglichen werden. Deshalb werde die Fraktion SPD dieser Änderung zustimmen. Herr Dr. Scharfenberg macht darauf aufmerksam, dass die Fraktion DIE LINKE die zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Stellvertreter von Anfang an in Frage gestellt und deshalb keine Schwierigkeit habe, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Trotzdem wolle er betonen, dass in der langen Diskussion für Änderungen ausreichend Gelegenheit gewesen habe und ihn die neuen Änderungsanträge wundern.

 

Im Folgenden werden die vorliegenden Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt:

 

  1. Änderungsantrag Gruppe Die Andere:

 

§ 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:

   - die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im     Monat ...

     Abstimmungsergebnis:

     einstimmig angenommen.

 

  1. § 5 Abs. 2 wird der folgende Anstrich ergänzt:

- die Teilnahme fraktionsloser Stadtverordneter zur Begründung und    Einbringung eigener Anträge in den Sitzungen von Fachausschüssen    und Ortsbeiräten.

     Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3         Stimmenthaltungen.

 

  1. § 3 Abs. 2 ist der 3. Anstrich wie folgt zu ergänzen:

- die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden in Höhe von 180 €

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:         0

Ablehnung:        10

Stimmenthaltung:   3

 

4. § 3 Abs. 2 wird der 2. Anstrich wie folgt geändert:

- die Stellvertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenver-sammlung in Höhe von 50 €,

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:        10

Ablehnung:            0

Stimmenthaltung:   3

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage – Diskussionsstand: 27.08.2009

 

sowie folgenden Änderungen:

 

  1. § 3 Abs. 2 wird der 2. Anstrich wie folgt geändert:

- die Stellvertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in Höhe von 50 €,

 

  1. § 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:

              - die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im    Monat ...

 

sowie den redaktionellen Änderungen der Anlagen 1 und 2, die jetzt Anlage V und B sind. Im Satzungstext sind die Verweise darauf entsprechend zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    1

Stimmenthaltung:         1

 

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Anlagen zur Vorlage