13.10.2009 - 3.11 Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Auch bei diesem Bebauungsplan handelt es sich – wie bei den im vorigen Monat im SB-Ausschuss behandelten Bebauungsplänen – um ein einzelhandelssteuerndes Bebauungsplanverfahren. Das Plangebiet ist derzeit als ein faktisches Gewerbe- und Industriegebiet einzustufen, welches planungsrechtlich als ein sogenannter unbeplanter Innenbereich zu beurteilen ist. Demzufolge sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Warensortimenten allgemein zulässig. Um eine Gefährdung der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche zu verhindern, werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans zentrenrelevante Warensortimente entsprechend der „Potsdamer Liste“ ausgeschlossen. Bestehende Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Warensortimenten genießen passiven Bestandsschutz.

 

Die Nachfrage von Frau Hüneke, ob der Zusammenhang zum Einzelhandelskonzept als Ganzes besteht, bejaht Frau Holtkamp.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.          Der Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 1 Abs. 8  i.V.m. § 13  BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1, 2 und 3).

 

2.          Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 4 und 5).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage