13.10.2009 - 3.11 Bebauungsplan Nr. 126 "Industriegebiet Potsdam-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die
Vorlage ein. Auch bei diesem Bebauungsplan handelt es sich – wie bei den im
vorigen Monat im SB-Ausschuss behandelten Bebauungsplänen – um ein
einzelhandelssteuerndes Bebauungsplanverfahren. Das Plangebiet ist derzeit als
ein faktisches Gewerbe- und Industriegebiet einzustufen, welches
planungsrechtlich als ein sogenannter unbeplanter Innenbereich zu beurteilen
ist. Demzufolge sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten
Warensortimenten allgemein zulässig. Um eine Gefährdung der umliegenden
zentralen Versorgungsbereiche zu verhindern, werden im Geltungsbereich des
Bebauungsplans zentrenrelevante Warensortimente entsprechend der „Potsdamer
Liste“ ausgeschlossen. Bestehende Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten
Warensortimenten genießen passiven Bestandsschutz.
Die Nachfrage von Frau Hüneke, ob der Zusammenhang zum
Einzelhandelskonzept als Ganzes besteht, bejaht Frau Holtkamp.
Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1, 2 und 3).
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 126 „Industriegebiet Potsdam-Süd“ ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
(s. Anlagen 4 und 5).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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24,8 kB
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2
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99,7 kB
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3
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1,6 MB
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4
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255,1 kB
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