13.10.2009 - 3.12 Bebauungsplan Nr. 35-1 "Nördliche Berliner Vors...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hüneke stellt den Geschäftsordnungsantrag, diesen TOP zu vertagen. Es handelt sich hier um ein heikles B-Plan-Gebiet im städtebaulichen Rahmen der Berliner Vorstadt. Sie bittet um Diskussion unter Teilnahme des gesamten Ausschusses.

Dafür spricht niemand.

Dagegen äußert sich Herr Cornelius, dass der Verein Berliner Vorstadt einbezogen worden ist und keine Probleme damit habe.

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages auf Vertagung: Mehrheit dagegen

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Die STVV hat vor der Sommerpause den Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel der Planänderung ist im Teilbereich Leonardo-da-Vinci-Straße die Reduzierung der durch Baulinien besonders eng getroffenen Baukörperausweisung für die Platzbereiche, die geringfügige Veränderung der Lage und die Ausmaße der Baufelder durch die Verbreiterung der Vorgartenzonen von 2,50 auf 5,00 m sowie die Anpassung der Gebäudehöhe und Nutzungsart im südöstlichen Bereich der Leonardo-da-Vinci-Straße an die bauliche Dichte der benachbarten Grundstücke. Im Teilbereich Schwanenallee ist die Aufnahme der historischen Remise in die Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgesehen.

Frau Holtkamp geht auf die erfolgte Behördenbeteiligung ein. Hier habe es keinerlei Bedenken gegeben. Auf die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußerten Bedenken und das Ergebnis der erfolgten Abwägung geht Frau Holtkamp kurz erläuternd ein.

 

Zugleich macht Frau Holtkamp aufmerksam, dass die Gestaltung der Plätze im Teilbereich Leonardo-da-Vinci-Straße und im Teilbereich Fritz-Rumpf-Straße Gegenstand von zwei Städtebaulichen Verträgen ist, welche sich im Moment im Unterschriftsgang befinden. Die Verwaltung regt an, die Beschlussfassung erst durchzuführen, wenn die Unterschriften vorliegen. Als Termin für die Unterschriftsleistungen ist der 26.10.09 benannt worden. Falls diese nicht termingerecht erfolgen wird die Verwaltung im SB-Ausschuss am 27.10.09 informieren.

Auf Bitte von Frau Hüneke wird die Verwaltung die Städtebaulichen Verträge dem Protokoll beilegen.

 

Zur Nachfrage von Frau Hüneke zur Sicherung hoher architektonischer Qualität teilt Frau Holtkamp mit, dass es dazu weder Regelungen im B-Plan, noch Regelungen in den Städtebaulichen Verträgen gibt.

 

Herr Cornelius dankt für die Ausführungen und sieht eine Qualitätsverbesserung.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 entsprechend Anlage 1a entschieden.

 

2.    Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“, Teilbereiche Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen