13.10.2009 - 3.13 Bebauungsplan SAN - P 11 "Block 21 - Nordbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Lehmann (Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und informiert, dass die Beschlüsse „Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Potsdam“ und „Potenzialanalyse Einzelhandel in der Innenstadt und Babelsberg“ zu einer Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans SAN – P 11 „Block 21 – Nordbereich“ geführt haben.

Eine der innerstädtischen Potenzialflächen des Einzelhandels befindet sich im Block 21, im Bereich der Brandenburger Straße 25. Im Bebauungsplan ist diese Entwicklung durch die Festsetzung von Kerngebietflächen und überbaubaren Grundstücksflächen, die eine große zusammenhängende Entwicklung einer Verkaufsfläche im Erdgeschoss (1. Vollgeschoss) ermöglichen, berücksichtigt. In Abstimmung mit den Eigentümern, Projektentwicklern und den Denkmalbehörden wurden die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks Brandenburger Straße 25 dahingehend verändert, dass die Herstellung einer attraktiveren großflächigen Einzelhandelseinrichtung unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes planungsrechtlich zulässig ist.

An Hand der Karte geht Herr Lehmann erläuternd darauf ein und beantwortet kurze Rückfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Cornelius stellt die Vorlage zur Abstimmung.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Planungsziele und der Entwurf des Bebauungsplanes SAN – P 11 „Block 21 – Nordbereich“ sind wie folgt zu ändern:

 

- Änderung der Baukörperausweisungen im Kerngebiet 3

- Änderung der Baukörperausweisungen im besondern Wohngebiet 2.2

- Erweiterung der Flächen mit Pflanzbindungen

 

 

Diese Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage