27.10.2009 - 4.2 Information zum Bauvorhaben Erweiterung Sportin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.10.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Goetzmann erinnert an den
Wunsch nach Information vom Anfang September. Bei dem Bauvorhaben handelt es
sich um einen Anbau, der Wohnfunktionen ergänzt. Es handelt sich nicht um einen
Anbau über alle Ebenen; sondern mit Verbindung über das Sockelgeschoss und
weitere 6 Ebenen, um Wohnheimplätze zu schaffen. Die Genehmigung ist nach § 34
BauGB in Aussicht gestellt.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf
das vorhandene 15geschossige Gebäude und erkundigt sich, ob dieses
maßstabgebend für die Beurteilung nach § 34 BauGB sei.
Herr Goetzmann macht deutlich,
dass es sich bei der Genehmigung nach § 34 BauGB nicht um das Auszählen der
Geschosse gehe, sondern die Beurteilung sich danach richte, in wie weit die
bauliche Entwicklung den Rahmen, den die Umgebung vorgibt, beeinflusst. Zum
Beispiel ist hier auch die Bauvolumina der vorhandenen Hallen in diesem Bereich
berücksichtigt worden.
Auf Hinweise und geäußerte
Vorbehalte informiert Herr Goetzmann, dass der Bauherr die Gesellschaft
Luftschiffhafen (städt. Gesellschaft) sei.
Herr Kümmel äußert, dass es im
Interesse des SB-Ausschusses sinnvoll sei, sich das Projekt Luftschiffhafen in
seiner Gesamtheit vorstellen zu lassen.
Der SB-Ausschuss bittet
mehrheitlich darum, sich mit Gesamtprojekt Luftschiffhafen im SB-Ausschuss zu
befassen. Von daher sollte das, was jetzt schon gesichert ist, im SB-Ausschuss
präsentiert werden.
Die Frage
von Herrn Dr. Seidel, ob die Stiftung zu dem Vorhaben befragt worden ist,
verneint Herr Goetzmann. Er habe noch keinen Antrag gesehen. Das hier im
Ausschuss Vorgestellte, basiert auf Vorgesprächen/Erörterungen mit der
Luftschiffhafengesellschaft.