27.10.2009 - 4.2 Information zum Bauvorhaben Erweiterung Sportin...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann erinnert an den Wunsch nach Information vom Anfang September. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Anbau, der Wohnfunktionen ergänzt. Es handelt sich nicht um einen Anbau über alle Ebenen; sondern mit Verbindung über das Sockelgeschoss und weitere 6 Ebenen, um Wohnheimplätze zu schaffen. Die Genehmigung ist nach § 34 BauGB in Aussicht gestellt.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf das vorhandene 15geschossige Gebäude und erkundigt sich, ob dieses maßstabgebend für die Beurteilung nach § 34 BauGB sei.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass es sich bei der Genehmigung nach § 34 BauGB nicht um das Auszählen der Geschosse gehe, sondern die Beurteilung sich danach richte, in wie weit die bauliche Entwicklung den Rahmen, den die Umgebung vorgibt, beeinflusst. Zum Beispiel ist hier auch die Bauvolumina der vorhandenen Hallen in diesem Bereich berücksichtigt worden.

 

Auf Hinweise und geäußerte Vorbehalte informiert Herr Goetzmann, dass der Bauherr die Gesellschaft Luftschiffhafen (städt. Gesellschaft) sei.

 

Herr Kümmel äußert, dass es im Interesse des SB-Ausschusses sinnvoll sei, sich das Projekt Luftschiffhafen in seiner Gesamtheit vorstellen zu lassen.

 

Der SB-Ausschuss bittet mehrheitlich darum, sich mit Gesamtprojekt Luftschiffhafen im SB-Ausschuss zu befassen. Von daher sollte das, was jetzt schon gesichert ist, im SB-Ausschuss präsentiert werden.

 

Die Frage von Herrn Dr. Seidel, ob die Stiftung zu dem Vorhaben befragt worden ist, verneint Herr Goetzmann. Er habe noch keinen Antrag gesehen. Das hier im Ausschuss Vorgestellte, basiert auf Vorgesprächen/Erörterungen mit der Luftschiffhafengesellschaft.

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