28.10.2009 - 3 Wohnungsbauförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0771 Wohnungsbauförderung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg verweist
eingangs auf die Diskussion zu diesem Antrag in der Hauptausschusssitzung am
30.09.2009 und unterstreicht die Bedeutung, keine Mittel zur Sanierung des
Stadthaushaltes aus dem Unternehmen zu ziehen.
Herr Schröder gibt zur Kenntnis,
dass der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen mit der Änderung des
letzten Satzes dem vorliegenden Antrag mit 5:1:0 zugestimmt habe. Der letzte Satz laute nunmehr:
„Dazu gehört auch, dass künftig für den
Zeitraum prioritärer Wohnungsbauförderung keine Mittel mehr aus den
städtischen Wohnungsunternehmen an den Stadthaushalt abgeführt werden.“
Der Ausschuss für Finanzen hat dem Antrag mit
der Streichung des letzten Satzes
im Beschlusstext 3:2:2 zugestimmt.
Herr Exner befürwortet in seinen
Ausführungen das Votum des Ausschusses für Finanzen, weil es bereits eine
gültige Beschlusslage zu diesem Thema gebe, die auch nicht geändert werden
sollte. Darüber hinaus sei die Verwaltung mit der Prüfung der Aufstellung eines
kommunalen Wohnungsbauprogramms beauftragt; das Ergebnis sei im Frühjahr 2010
vorzulegen. Außerdem schließe er sich der Meinung des Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen an, dass der letzte Satz die vorhergehenden
entwerte, wenn er so stehen bleibe.
Herr Dr. Scharfenberg entgegnet,
dass er keine der drei Argumente akzeptieren könne, denn von einem städtischen
Wohnungsunternehmen erwarte man den Bau von Wohnungen – auch von preiswerten.
Entziehe man dem Unternehmen Geld, werde dieses geschwächt. Die Beschlusslage
sehe das, so wie im letzten Satz formuliert, nicht vor und was die Signale an
das Land angehe, so sei eine Neuausrichtung und Diskussion des
Wohnungsbauprogramms zu erwarten.
Daraufhin verliest Herr Exner den am
01. April gefassten haushaltsbegleitenden Beschluss mit folgendem Wortlaut:
Es ist zu prüfen, dass durch eine Veränderung der Zuschüsse an die Pro Potsdam Tochter LSH-Betreibergesellschaft die Ausschüttungszuführung an den Haushalt der LHP minimiert wird; eine Verrechnung mit den Zuschüssen der LHP an die Luftschiffhafen GmbH ist zu prüfen; für das Jahr 2010 sind Zuführungen der Pro Potsdam an den städtischen Haushalt in diesem Sinne auszuschließen. Die geplanten Ausschüttungen dürfen nicht durch zusätzliche Mietsteigerungen erwirtschaftet werden. Die Luftschiffhafen GmbH als Tochter der Pro Potsdam wird beauftragt, zusätzliche Mittel zur Minimierung des Zuschusses dem städtischen Haushalt zu erwirtschaften.
und betont, dass man die
öffentlichen Unternehmen fit machen und fit halten müsse; in Berlin gebe es
dafür gute Beispiele.
Anschließend stellt Herr Schröder
die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Abstimmung, den letzten Satz
mit dem Wortlaut:
Dazu gehört auch, dass künftig keine Mittel mehr aus den städtischen Wohnungsunternehmen an den Stadthaushalt abgeführt werden.
zu streichen. Diese Empfehlung wird
mit 7 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen angenommen.
Anschließend
wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, die
Wohnungsbauförderung im Land Brandenburg zu überprüfen und an die aktuellen
Entwicklungserfordernisse anzupassen. Ziel muss es dabei sein, den steigenden
Bedarf an neuen Wohnungen in der Landeshauptstadt und in anderen
Entwicklungszentren des Landes durch eine unterstützende Landesförderung
abzusichern.
Nur so kann einem Mangel
insbesondere an preiswerten Wohnungen erfolgreich entgegengewirkt werden.
Die
Landeshauptstadt bemüht sich ihrerseits, durch verschiedene Maßnahmen den Bau
neuer Wohnungen zu unterstützen.