19.11.2009 - 3.3 Straßenreinigungssatzung 2010

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau E. Müller bringt die Drucksache ein und weist auf folgende Veränderungen hin:

Die Häufigkeit der Reinigungszyklen in der Reinigungsklasse 1 (RK 1) wurde erhöht, so dass die stark fußgängerfrequentierten Bereiche der RK 1 täglich (auch sonntags) gereinigt werden.

Auch in den RK 4 und 5 hat sich der Reinigungszyklus positiv verändert, da die dort befindlichen öffentlichen Plätze 14tägig zu reinigen sind.

Sie nimmt Bezug auf die Straßenreinigungsgebührensatzung, die diesmal nicht gemeinsam mit der Straßenreinigungssatzung vorgelegt wurde und erklärt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen und neuester Gerichtsurteile im Zusammenhang mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Gebührenkalkulationen die im Entwurf vorliegende Straßenreinigungsgebührensatzung dahingehend noch einmal überprüft wurde.

Diese wird nunmehr zur Stadtverordnetenversammlung am 02.12.2009 vorgelegt.

 

Frau Kluge ergänzt, dass es in der Straßenreinigungssatzung 2010 eine weitere Änderung gibt, die sich auf die Aufnahme und Entsorgung von Laub ausschließlich in den RK 1 bis 5 bezieht. Die hierfür entstehenden umlagefähigen Kosten sind nun Bestandteil der Gebührenkalkulation.

 

Herr Jäkel bittet die Verwaltung darauf hinzuweisen, in welchen Straßen eine Änderung erfolgt ist.

 

Frau Kluge macht auf die mit den Sitzungsunterlagen an alle Ausschussmitglieder ausgereichte Lesefassung des Straßenverzeichnisses aufmerksam, in der die Änderungen kenntlich gemacht sind. Die Lesefassung ist auch in das Ratsinformationssystem gestellt. Dort sind die Änderungen rot markiert bzw. durchgestrichen.

 

Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass farbliche Markierungen in einem Schwarz-Weiß-Ausdruck und weiterer Kopien nicht mehr erkennbar sind. In Zukunft ist für die Kennzeichnung von Veränderungen ein anderes Verfahren zu wählen.

 

Frau Oldenburg weist darauf hin, dass der Johannes-Kepler-Platz immer als verschmutzt und problematisch angesehen wird und fragt, warum dieser nur in RK 5 eingeordnet wurde. Sie plädiert für die wöchentliche Reinigung des Platzes.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass es Wünsche gab, die Brandenburger Straße täglich zu reinigen. Auf den öffentlichen Plätze sollte die Reinigungshäufigkeit verdoppelt werden. Dies ist mit der 14tägigen Reinigung berücksichtigt.

 

Herr Rietz spricht die Straßen an, bei denen einzelne Hausnummern von der Reinigung ausgeschlossen sind.

 

Frau Kluge erklärt, dass es sich hier um Stichstraßen handelt, die keine Reinigung erfahren. Sie benennt als ein Beispiel den Baumhaselring.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass die Neue Kirschallee im Straßenverzeichnis dem Ortsteil Bornim zugeordnet ist. In Bornim ist ihm diese Straße nicht bekannt.

 

Frau Müller korrigiert, dass sich die Neue Kirschallee in Bornstedt befindet.

 

Herr Teuteberg spricht die geplante Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Straßenreinigungsgebührensatzung an. Er schlägt vor, die Straßenreinigungsgebührensatzung vor der Stadtverordnetenversammlung zu beraten und dann gemeinsam mit der Straßenreinigungssatzung in der StVV am 02.12.2009 zu behandeln, um nicht am 21.12.2009 eine Sondersitzung durchführen zu müssen.

 

Herr Dr. Seidel rät davon ab, Zeitdruck aufzubauen, der die Beratung belasten könnte. Er schlägt vor, einen möglichen Termin für eine Sondersitzung des Ausschusses zu suchen, diesen aber noch nicht verbindlich festzulegen.

 

Herr Rietz vertritt die Meinung, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung auch rückwirkend beschlossen werden könne, wenn diese vorher angekündigt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet, die Diskussion zum Umgang mit der Straßenreinigungsgebührensatzung im Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ fortzusetzen und stellt die Straßenreinigungssatzung 2010 zur Abstimmung.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2010.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               11

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         0

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage