19.11.2009 - 5.2 Information zu "Babywäldern" in Potsdam gemäß B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Garms (Bereich Grünflächen) erklärt, dass eine Prüfung ergeben hat, dass die Landeshauptstadt keine geeigneten Flächen zur Verfügung hat. Pflanzungen im Straßenland kommen aufgrund der hohen Ansprüche an die zu pflanzenden Bäume sowie die sich anschließende intensive Pflege nicht in Frage.

Öffentliche Grünflächen bringen das Problem mit sich, dass diese Bäume in das Eigentum der LHP übergehen und die LHP somit die Verkehrsicherungspflicht hat und damit auch zusätzliche Kosten entstehen.

Empfohlen wird eine Fläche, die als Wald ausgewiesen ist. Hier entfällt auch der Punkt der Verkehrssicherheit. Der Nachteil aber ist, dass hier eine Erstaufforstungsgenehmigung eingeholt werden müsse und die Fläche eine Größe von mindestens 2 Hektar haben solle.

Er weist auch darauf hin, dass hierfür nur Landesflächen vorhanden sind.

 

Herr Naber bittet um Ausreichung der Standortentscheidungsmatrix, auch der Flächen des Landes.

 

Herr Garms erklärt, dass die Landesflächen vom Leiter der Oberförsterei, Herrn Krüger vorgeschlagen wurden.

 

Herr Dörschel fragt an, ob sich das Land geäußert habe, ob es die Flächen zur Verfügung stellen würde oder ob diese durch die Landeshauptstadt Potsdam vom Land erworben werden müssten.

 

Frau Oldenburg fragt, welchen Effekt bezüglich des Klimas die ca. 100 pro Jahr gepflanzten Bäume bringen und welche Pflege- und möglicherweise auch Schadensersatzkosten auf die Landeshauptstadt zukommen würden.

 

Herr Jäkel äußert sein Unverständnis und weist darauf hin, dass sich jeder einen Kleingarten zulegen und dort Bäume pflanzen könne.

 

Herr Garms sagt zu, das Prüfergebnis als Anlage zum Protokoll auszureichen.

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Anlagen