24.11.2009 - 3.7 Wettbewerbe für Planungen und Bauvorhaben in de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.11.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Pfrogner erläutert kurz den geänderten Antrag (wurde
vor der Sitzung von ihm
ausgereicht), welcher auch ein Ergebnis der Diskussion in der Ausschusssitzung
vom 10. Nov. 2009 sei. Die Änderungen sind durch Unterstreichung kenntlich
gemacht.
Herr Seidel weist auf die lange Diskussion hin und empfiehlt
eine getrennte Abstimmung von „(1)“ und der übrigen Punkte. Dabei lehnt er
„(2)“ ab und „(3)“ sollte als Protokollvermerk aufgenommen werden; „(4)“ hält
er für entbehrlich, stimmt bei einer Änderung von „obliegt“ in „soll in
Abstimmung mit (den fachlich zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung)
oder der kommunalen Unternehmen erfolgen“, aber zu.
Herr Pfrogner und Herr Kutzmutz greifen diese Anregungen auf
und ändern den Antrag. Der geänderte Antrag wird zu Abstimmung gestellt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
(1) Der
Oberbürgermeister soll dafür Sorge tragen, dass jährlich
nach einer Auswahl von Vorhaben durch die fachlich
zuständigen Gremien der Stadtverordnetenversammlung bzw. durch die jeweiligen
Aufsichtsräte der
kommunalen Unternehmen und
soweit erforderlich, unter der Voraussetzung eines
haushaltsbegleitenden Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung
für Planungen und Bauvorhaben in der Auftraggeberschaft der
Landeshauptstadt Potsdam sowie der kommunalen Unternehmen der Landeshauptstadt
Potsdam,
sowohl Neuplanungen als auch Planungen im Bestand betreffend, in den
Aufgabenfeldern
a) Städtebau,
Stadtplanung, Stadtentwicklung
b) Landschafts-
und Freiraumplanung
c) Planung
von Gebäuden und Innenräumen
d) Planung
von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
jeweils ein Planungs- bzw. Architekturwettbewerb nach den ab dem 01. Januar 2009 bundesweit eingeführten Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) in der aktuellen Fassung durchgeführt wird.
(2) Die
Wahl der in § 3 RPW aufgeführten Wettbewerbsarten und -verfahren sollte in
Abstimmung mit den fachlich zuständigen Gremien der
Stadtverordnetenversammlung bzw. der kommunalen Unternehmen erfolgen.
Es wird folgende Protokollerklärung aufgenommen:
Mit Ausnahme von offenen Wettbewerben gemäß § 3
Abs.1 RPW sind für die, das Territorium der Landeshauptstadt berührenden
Wettbewerbe mindestens ein Drittel der Teilnehmer aus kleineren
Büroorganisationen sowie Berufsanfänger
einzubeziehen. Bei der Auswahl der Teilnehmer dürfen quantitative Kriterien
nicht ausschlaggebend sein. Entscheidend ist die Gewähr einer qualifizierten
Ideenfindung.