08.12.2009 - 2.3 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Seidel verweist auf die Fragen, die Herr Heuer bereits in der SVV am 02.12.2009 zur vorliegenden Änderungssatzung gestellt hat.

 

Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bringt die Beschlussvorlage ein und erläutert diese.

 

Herr Jäkel bittet um Erläuterung der Gebührensenkung.

Er bittet auch darum, dass die Gebührensteigerung bei den Kleingärten im Kleingartenbeirat kommuniziert werden.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass es erhebliche Unterschiede beim Aufwand der in Abwasserentsorgung gibt.

Er macht deutlich, dass für diejenigen, die ihr Abwasser ordnungsgemäß entsorgen, auch die Kosten sinken sollen. Aus seiner Sicht ist der Trinkwassermaßstab der richtige Maßstab.

Anschließend bittet er um redaktionelle Änderung bei § 20 a und 20 b. Hier sollte jeweils im Absatz 4 die Jahreszahlen aufgeführt werden.

 

Herr Dr. Seidel stimmt vom Grundsatz her der Aussage von Herrn Rietz zu.

Er sieht allerdings nicht schlüssig aufgeklärt, wie es sich mit der Entwicklung der Gebühren verhält. Wer zahlt künftig weniger, wer mehr – wenn nach Aussage der Drucksache die Gesamtkosten etwa gleich bleiben. Er wird versuchen, dieses Problem bilateral zu klären.

 

Frau Lentz macht deutlich, dass die undichten Abwassergruben abgeschafft werden müssen. Dies sollte auch ein Anliegen des Umweltausschusses sein.

 

Herr Jäkel vertritt die Auffassung, dass auf die Angemessenheit der Gebühren geachtet werden muss. Er kann nicht abschätzen, ob die angesetzten Gebühren sachlich richtig sind.

 

Herr Naber fragt, wann und wo die Festlegung getroffen wurde, dass für beide Entsorgungsarten die gleiche Gebühr angesetzt wird, obwohl es einen unterschiedlichen Aufwand gibt.

Er bittet zu bedenken, dass es Ortsteile gibt, bei denen keine zentrale Abwasserbeseitigung möglich ist. Andere Ortsteile wurden zwangsläufig an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen.

 

Herr Dr. Seidel erinnert daran, dass die Verwaltung durch die SVV den Auftrag hatte, die Gebühren für zentrale und dezentrale Entsorgung aneinander anzugleichen.

 

Herr Becker weist auf die Situation in Uetz-Paaren hin, hier ist eine Entsorgung über Kleinkläranlagen nicht möglich.

Er macht darauf aufmerksam, dass mit dem Frischwassermaßstab niemand mehr einen Anreiz hat, illegal Abwasser zu entsorgen.

 

Herr Schenke erklärt, dass die vorliegende Satzung zu einem veränderten Kundenverhalten führen soll.

 

Herr Dr. Wegewitz bittet die Verwaltung, des Passus „an einer öffentlichen Straße“ in „an einer öffentlich zugänglichen Straße“ zu ändern.

 

Herr Schenke sagt zu, dass die Formulierung in „tatsächlich öffentliche Straße“ geändert wird.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam vom 06.12.2007 (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung AWS)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       3

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage