08.12.2009 - 2.3 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Di., 08.12.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Dr. Seidel verweist auf die Fragen, die Herr Heuer bereits in
der SVV am 02.12.2009 zur vorliegenden Änderungssatzung gestellt hat.
Herr Schenke (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) bringt die
Beschlussvorlage ein und erläutert diese.
Herr Jäkel bittet um Erläuterung der Gebührensenkung.
Er bittet auch darum, dass die Gebührensteigerung bei den
Kleingärten im Kleingartenbeirat kommuniziert werden.
Herr Rietz weist darauf hin, dass es erhebliche Unterschiede beim
Aufwand der in Abwasserentsorgung gibt.
Er macht deutlich, dass für
diejenigen, die ihr Abwasser ordnungsgemäß entsorgen, auch die Kosten sinken
sollen. Aus seiner Sicht ist der Trinkwassermaßstab der richtige Maßstab.
Anschließend bittet er um redaktionelle Änderung bei § 20 a und 20
b. Hier sollte jeweils im Absatz 4 die Jahreszahlen aufgeführt werden.
Herr Dr. Seidel stimmt vom Grundsatz her der Aussage von Herrn
Rietz zu.
Er sieht allerdings nicht schlüssig aufgeklärt, wie es sich mit
der Entwicklung der Gebühren verhält. Wer zahlt künftig weniger, wer mehr –
wenn nach Aussage der Drucksache die Gesamtkosten etwa gleich bleiben. Er wird
versuchen, dieses Problem bilateral zu klären.
Frau Lentz macht deutlich, dass
die undichten Abwassergruben abgeschafft werden müssen. Dies sollte auch ein
Anliegen des Umweltausschusses sein.
Herr Jäkel vertritt die Auffassung, dass auf die Angemessenheit der Gebühren geachtet werden muss. Er kann nicht abschätzen, ob die angesetzten Gebühren sachlich richtig sind.
Herr Naber fragt, wann und wo die Festlegung getroffen wurde, dass für beide Entsorgungsarten die gleiche Gebühr angesetzt wird, obwohl es einen unterschiedlichen Aufwand gibt.
Er bittet zu bedenken, dass es Ortsteile gibt, bei denen keine zentrale Abwasserbeseitigung möglich ist. Andere Ortsteile wurden zwangsläufig an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen.
Herr Dr. Seidel erinnert daran, dass die Verwaltung durch die SVV
den Auftrag hatte, die Gebühren für zentrale und dezentrale Entsorgung
aneinander anzugleichen.
Herr Becker weist auf die Situation in Uetz-Paaren hin, hier ist
eine Entsorgung über Kleinkläranlagen nicht möglich.
Er macht darauf aufmerksam, dass
mit dem Frischwassermaßstab niemand mehr einen Anreiz hat, illegal Abwasser zu
entsorgen.
Herr Schenke erklärt, dass die vorliegende Satzung zu einem
veränderten Kundenverhalten führen soll.
Herr Dr. Wegewitz bittet die Verwaltung, des Passus „an einer
öffentlichen Straße“ in „an einer öffentlich zugänglichen Straße“ zu ändern.
Herr
Schenke sagt zu, dass die Formulierung in „tatsächlich öffentliche Straße“
geändert wird.
Anlagen zur Vorlage
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