09.12.2009 - 9.2 Preisgleitformel Fernwärmepreis - Bericht über ...

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Herr Paffhausen bittet um eine Erläuterung zur Zielrichtung des gefassten Beschlusses, die auf Vorschlag von Herrn Schubert durch Herrn Heuer gegeben wird. Herr Heuer begründet das Anliegen der Einführung einer Preisgleitformel mit dem vorhandenen Anschluss- und Benutzerzwang und der den Kunden einzuräumenden Möglichkeit, die Preiskalkulationen nachvollziehen zu können.

Herr Paffhausen entgegnet, dass es seit ungefähr 1995 eine Preisgleitformel gebe, die aber seitens der EWP im Interesse der Kunden nicht angewendet wurde, da ansonsten die Fernwärmepreise doppelt so hoch wären wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Er informiert im Weiteren darüber, dass es der EWP gelungen sei, einen langfristigen Vertrag mit ihrem Gaslieferanten abzuschließen, der einen vier Jahre gültigen Festpreis unabhängig vom Ölpreis auf dem Weltmarkt garantiere. Die Kunden erhalten ein entsprechendes Schreiben der EWP; bereits zum 1. Oktober 2009 konnte der Tarif um 3 Euro je Megawattstunde gesenkt werden.

Auf die Nachfrage von Herrn Schubert, seit wann dieser Vertragsabschluss bekannt sei, entgegnet Herr Paffhausen, dass dies in der Aufsichtsratssitzung vor ca. 2 Wochen besprochen wurde und für die nächsten Tage auch eine Presse-information vorbereitet werde.

Auf die Nachfrage von Herrn Heuer zur Höhe des avisierten stabilen Preises im Verhältnis zum bisherigen, antwortet Herr Paffhausen, dass dieser ungefähr auf dem jetzigen Niveau liege.

Herr Dr. Scharfenberg stellt abschließend fest, dass die mit dem Beschluss der StVV, DS 09/SVV/0894, beauftragten Aufsichtsratsmitglieder das Anliegen erfüllt haben.

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