10.12.2009 - 8.2 Auswahlverfahren und -kriterien Jugendklub "Now...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schweers bringt die Beschlussvorlage ein und begründet diese.

 

Herr Otto fragt, ob die der Drucksache als Anlage beiliegenden Prüfkriterien auch den Bewerbern bekannt gegeben werden.

 

Herr Schweers bejaht dies und weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage einschließlich der Prüfkriterien öffentlich ist.

 

Herr Harder äußert seine Befürchtungen, dass aufgrund die Prüfkriterien die großen Träger bevorzugt und die kleinen Träger benachteiligt sind.

 

Herr Schweers kann das nicht bestätigen. Er erinnert daran, dass sich der Jugendhilfeausschuss (26.04.2007) dazu verständigt hat, dass die Konzeptgliederung nach Pedro Graf zu erfolgen habe.

 

Frau Geywitz schlägt vor, auch die Trägervielfalt ausdrücklich aufzunehmen.

 

Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Trägervielfalt ein Grundprinzip bei Auswahlverfahren ist.

 

Herr Liebe kann die Bedenken von Herrn Harder nicht teilen und plädiert für das Verfahren.

 

Herr Otto bittet darum, dass es beim Auswahlverfahren innerhalb der Auswahlgruppe einen Austausch über die Bewertung gibt.

 

Frau Dr. Müller erklärt, dass dies bereits gängige Praxis ist.

 

Herr Kankarowitsch stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Zurückstellung der Drucksache und Verständigung darüber, ob am Standort Nowawes ein neuer Jugendklub errichtet werden soll.

 

Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass sich der Jugendhilfeausschuss klar für diesen Jugendklub positioniert hat. Auch der AKKJ hat sich deutlich für den Jugendklub ausgesprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  8

Der Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt.

 

Es erfolgt eine Verständigung darüber, wer als Vertreter des Jugendhilfeausschusses im Auswahlgremium mitwirken soll.

 

Herr Harder bekundet sein Interesse an der Mitarbeit im Auswahlgremium.

 

Herr Ströber schlägt Herrn Liebe als Vertreter des Jugendhilfesausschusses vor.

 

Frau Geywitz gibt zu bedenken, dass es sich um die Vergabe einer Einrichtung an einen freien Träger handelt. Aus ihrer Sicht sollte ein Vertreter der Fraktionen für den Jugendhilfeausschuss im Auswahlgremium mitwirken.

 

Daraufhin schlägt Herr Liebe vor, dass Frau Morgenroth als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses am Auswahlverfahren teilnehmen sollte.

 

Frau Morgenroth erklärt ihr Einverständnis.

 

Dem Vorschlag von Herrn Liebe wird zugestimmt. Somit nimmt Frau Morgenroth als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses am Auswahlverfahren teil.

 

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Beschlusstext:

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens für den Jugendklub „Nowawes“ einen geeigneten Betreiber auszuwählen.

2.      Grundlage hierfür bilden die von der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage).

3.      Eine Kommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Kriterien. Die Prüfkommission ist zu bilden aus:

-          einem/r Vertreter/in des Jugendhilfeausschusses,

-          zwei Vertreter/innen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe sowie Qualitätsmanagement),

-          einem/r Vertreter/in der Regionalen Jugendhilfe-Arbeitsgruppe 2 (AG nach § 78 SGB VIII) und

-          einem/r Vertreter/in des Arbeitskreises Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen - AKKJ (AG nach § 78 SGB VIII).

4.      Das Votum der Prüfkommission wird dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen