10.12.2009 - 8.2 Auswahlverfahren und -kriterien Jugendklub "Now...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 10.12.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Schweers bringt die
Beschlussvorlage ein und begründet diese.
Herr
Otto fragt, ob die
der Drucksache als Anlage beiliegenden Prüfkriterien auch den Bewerbern bekannt
gegeben werden.
Herr
Schweers bejaht
dies und weist darauf hin, dass die Beschlussvorlage einschließlich der
Prüfkriterien öffentlich ist.
Herr
Harder äußert seine
Befürchtungen, dass aufgrund die Prüfkriterien die großen Träger bevorzugt und
die kleinen Träger benachteiligt sind.
Herr
Schweers kann das nicht bestätigen.
Er erinnert daran, dass sich der Jugendhilfeausschuss (26.04.2007) dazu
verständigt hat, dass die Konzeptgliederung nach Pedro Graf zu erfolgen habe.
Frau Geywitz schlägt vor, auch die Trägervielfalt ausdrücklich
aufzunehmen.
Frau Dr.
Müller macht darauf aufmerksam, dass
die Trägervielfalt ein Grundprinzip bei Auswahlverfahren ist.
Herr Liebe kann die Bedenken von Herrn Harder nicht teilen und
plädiert für das Verfahren.
Herr Otto bittet darum, dass es beim Auswahlverfahren
innerhalb der Auswahlgruppe einen Austausch über die Bewertung gibt.
Frau Dr.
Müller erklärt, dass dies bereits
gängige Praxis ist.
Herr
Kankarowitsch stellt folgenden Antrag
zur Geschäftsordnung: Zurückstellung der Drucksache und Verständigung
darüber, ob am Standort Nowawes ein neuer Jugendklub errichtet werden soll.
Frau Dr.
Müller weist darauf hin, dass sich
der Jugendhilfeausschuss klar für diesen Jugendklub positioniert hat. Auch der
AKKJ hat sich deutlich für den Jugendklub ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 8
Der Antrag zur Geschäftsordnung wird abgelehnt.
Es erfolgt
eine Verständigung darüber, wer als Vertreter des Jugendhilfeausschusses im
Auswahlgremium mitwirken soll.
Herr
Harder bekundet
sein Interesse an der Mitarbeit im Auswahlgremium.
Herr
Ströber schlägt
Herrn Liebe als Vertreter des Jugendhilfesausschusses vor.
Frau
Geywitz gibt zu
bedenken, dass es sich um die Vergabe einer Einrichtung an einen freien Träger
handelt. Aus ihrer Sicht sollte ein Vertreter der Fraktionen für den
Jugendhilfeausschuss im Auswahlgremium mitwirken.
Daraufhin
schlägt Herr Liebe vor, dass Frau Morgenroth als Vertreterin des
Jugendhilfeausschusses am Auswahlverfahren teilnehmen sollte.
Frau
Morgenroth erklärt
ihr Einverständnis.
Dem
Vorschlag von Herrn Liebe wird zugestimmt. Somit nimmt Frau Morgenroth als
Vertreterin des Jugendhilfeausschusses am Auswahlverfahren teil.
Beschlusstext:
Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens
für den Jugendklub „Nowawes“ einen geeigneten Betreiber auszuwählen.
2.
Grundlage
hierfür bilden die von der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage).
3.
Eine
Kommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der
vorgenannten Kriterien. Die Prüfkommission ist zu bilden aus:
-
einem/r
Vertreter/in des Jugendhilfeausschusses,
-
zwei
Vertreter/innen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Bereich Regionale
Kinder- und Jugendhilfe sowie Qualitätsmanagement),
-
einem/r
Vertreter/in der Regionalen Jugendhilfe-Arbeitsgruppe 2 (AG nach § 78 SGB VIII)
und
-
einem/r
Vertreter/in des Arbeitskreises Potsdamer Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen - AKKJ (AG nach § 78 SGB VIII).
4.
Das
Votum der Prüfkommission wird dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung
vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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