04.04.2001 - 7.13 Beschluss der Hundesteuersatzung der Landeshaup...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung der o.g. DS erfolgt durch den kommissarischen Leiter des Fachbereiches Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung Herrn Ernst.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Kruschat beantragt namens der Fraktion >Die Andere<:

 

§ 5, Allgemeine Steuerermäßigung, wird in Absatz 3 wie folgt geändert:

 

Satz 1 erhält folgende Fassung:

Ein auf drei Jahre befristeter Steuererlass wird gewährt für Hunde, die aus dem Tierheim Potsdam erworben wurden, wenn diese dort mindestens zwei Monate untergebracht waren.

 

Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung der DS 01/0206 und des o. g. Änderungsantrages in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften.

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam

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Abstimmungsergebnis:

 

Die Überweisung der DS 01/0206 und des Änderungsantrages der Fraktion >Die Andere< in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=45&TOLFDNR=407&selfaction=print