04.04.2001 - 5.4 Einsatz von Zinsderivaten in der kommunalen Kre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Finanzsteuerung
- Datum:
- Mi., 04.04.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt die Ergänzung
des Beschlusstextes um den Satz:
Der
Oberbürgermeister hat die Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss vorgenannter Kreditfinanzierungsgeschäfte
zeitnah davon in Kenntnis zu setzen.
In
der Begründung, Punkt 3, Zuständigkeit, ist der Satz wie folgt zu ergänzen:
...
im Rahmen der Kreditfinanzierung ergänzende Vereinbarungen auch über
Zinsderivate zu treffen.
Abstimmung:
Die o. g. Ergänzungen werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Beschlusstext:
In
Anwendung des Runderlasses in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des
Inneren Nr. 2 vom 28. Januar 2000 über den Einsatz von Zinsderivaten in der
kommunalen Kreditwirtschaft wird der Oberbürgermeister errmächtigt, im Rahmen
der Kreditfinanzierung des Vermögenshaushaltes mit den Kreditinstituten
ergänzende Vereinbarungen auch über Zinsderivate zu treffen.
Der
Oberbürgermeister hat die Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss vorgenannter Kreditfinanzierungsgeschäfte
zeitnah davon in Kenntnis zu setzen.