04.04.2001 - 5.4 Einsatz von Zinsderivaten in der kommunalen Kre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt die Ergänzung des Beschlusstextes um den Satz:

 

Der Oberbürgermeister hat die Stadtverordnetenversammlung  nach Abschluss vorgenannter Kreditfinanzierungsgeschäfte zeitnah davon in Kenntnis zu setzen.

 

In der Begründung, Punkt 3, Zuständigkeit, ist der Satz wie folgt zu ergänzen:

 

... im Rahmen der Kreditfinanzierung ergänzende Vereinbarungen auch über Zinsderivate zu treffen.

 

Abstimmung:

            Die o. g. Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

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Beschlusstext:

 

In Anwendung des Runderlasses in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des Inneren Nr. 2 vom 28. Januar 2000 über den Einsatz von Zinsderivaten in der kommunalen Kreditwirtschaft wird der Oberbürgermeister errmächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung des Vermögenshaushaltes mit den Kreditinstituten ergänzende Vereinbarungen auch über Zinsderivate zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister hat die Stadtverordnetenversammlung  nach Abschluss vorgenannter Kreditfinanzierungsgeschäfte zeitnah davon in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.