21.01.2009 - 12 Sonstiges

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Preissteigerungen bei der EWP

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die dazu geführte Diskussion und die im Ergebnis getroffene Feststellung, dass die Stadt mit ihren Unternehmen die rechtlichen Rahmen einhalte, eine Nachvollziehbarkeit der Preisgestaltung gewährleistet werde und die Preisgestaltung öffentlich dargestellt werde. Darüber hinaus wurden Preissteigerungen im Aufsichtsrat umfassend diskutiert, um diese auf das notwendige Maß zu reduzieren. Deshalb finde er es nicht gut, wenn diese Diskussion durch dazu neu gestellte Anträge für die nächste Sitzung der Stadt-verordnetenversammlung wieder von vorn begonnen werde. Wenn es diesbezüglich Änderungsbedarf gebe, müsse sowohl der Oberbürgermeister als auch die Stadtverordnetenversammlung Verantwortung übernehmen und entsprechend handeln.

Der Oberbürgermeister betont, das es sich hier um Anträge für die nächste Sitzung der StVV handele und der Diskussion jetzt nicht vorgegriffen werden sollte. Zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen merkt Herr Exner an, dass laut Gerichtsurteil des BGH nicht alles zu 100 % offen gelegt werden müsse, weil davon ausgegangen werde, dass es ein geschütztes Interesse an Geschäftsdaten der Unternehmen gebe. Er informiert über ein entsprechendes Urteil des BGH zu § 315 BGB und zitiert: 

 

"Die Billigkeit einer Tariferhöhung ist schlüssig vorgetragen, wenn der Versorger für den maßgeblichen Zeitraum darlegt, dass sich seine Bezugskosten entsprechend erhöht haben und nicht durch einen Rückgang sonstiger Kosten der Gasversorgung ganz oder teilweise ausgeglichen worden sind. Dabei muss er nicht notwendig die absolute Höhe seiner Bezugspreise angeben und die Bezugsverträge mit seinen Lieferanten vorlegen. Es reicht aus, wenn er vorträgt, dass und in welchem Umfang sich aufgrund von Preisänderungsklauseln in den Bezugsverträgen seine Bezugspreise erhöht haben; Beweis dafür kann er auch durch Zeugen anbieten."

(BGH VIII. Zivilsenat Urteil Az: VIII ZR 138/07 vom 19.11.2008 Pressemitteilung des BGH :Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB ...)

 

Das bedeute, so der Oberbürgermeister, dass die Kalkulation der Unternehmen nicht offen gelegt, aber plausibel gemacht werden müsse.

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, ob damit eine neue Situation gegeben sei oder der rechtliche Rahmen eingehalten werde. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass er den Eindruck habe, dass der rechtliche Rahmen eingehalten werde und der Hauptausschuss entsprechend informiert wurde. Darüber hinaus gebe es mehrere Varianten zur öffentlichen Darstellung der Preisgestaltung, die durch die EWP genutzt werden.

 

Im Weiteren verweist Herr Dr. Scharfenberg auf die Zusage des Oberbürger-meisters, die Stadtverordneten bei der Auswahl der beiden neu zu wählenden Beigeordneten einzubeziehen. Laut Presse habe es durch die Fraktion Grüne/ B 90 bereits Gespräche gegeben; die Fraktion DIE LINKE kenne jedoch noch keine Bewerber.

Gleiches gelte für die Besetzung der Geschäftsführerstelle des Luftschiffhafens. Hier wolle er die Anzahl der Kandidaten wissen und wer sich beworben habe. Er bittet die ausgereichte, derzeit noch leere Vorlage zu untersetzen, um eine Entscheidung in der nächsten Sitzung der StVV zu ermöglichen.

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Ausschreibungsfrist für die Beigeordnetenstellen am vergangenen Sonntag abgelaufen und 126 Bewerbungen eingegangen seien. Der Auswahlprozess werde von einem Personalberatungsunternehmen begleitet. Ende Februar/Anfang März werden die Auswahlgespräche geführt; der genaue Termin werde den Fraktionen noch mitgeteilt. Anschließend seien gemeinsame Gespräche des Oberbürgermeisters und des Personalberatungsunternehmens mit den Fraktionen vorgesehen. Darüber hinaus haben alle Fraktionen die Möglichkeit, die ausgewählten Kandidaten zu sich einzuladen. Eine Beschussfassung sei für die April-Sitzung der StVV geplant. Eine dem entsprechende schriftliche Information gehe den Fraktionen in den nächsten Tagen zu.

Ebenso sei das Bewerbungsverfahren für die Geschäftsführerstelle Luftschiffhafen abgeschlossen und eine entsprechende Beschlussvorlage werde bis Montag den Fraktionen zugehen.

 

Bezug nehmend auf Beschlussvorlagen, wie  die Hauptsatzung oder die Geschäftsordnung, die über eine ganze Wahlperiode binden seien, fragt Herr Dr. Scharfenberg nach, wie die Diskussion dazu laufen solle. Viel Zeit bleibe dafür nicht, da ein Beschluss bereits im März gefasst werden solle. Andererseits gebe es erheblich Veränderungen, die einerseits auf die neue Kommunalverfassung zurückzuführen seien, aber auch durch die Verwaltung selbst vorgenommen wurden.

Der Oberbürgermeister antwortet, dass das Verfahren im Ältestenrat bzw. der Stadtverordnetenversammlung verabredet werden solle. Sicher werde es auch eine Diskussion im Hauptausschuss zu den Änderungsvorschlägen geben, wobei über die eine oder andere sicher gestritten werden könne.

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