12.02.2003 - 6.3 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Haus de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wie Herr Exner kurz ausführt, handelt es sich bei den Änderungen im Wesentlichen um juristische Feilereien.

 

Herr Bruch wirft die Frage der Befassung der Stadtverordnetenversammlung auf.

 

Herr Dr. Scharfenberg schließt sich dieser Frage an. Die vorliegende Liste der Änderungen könne er nicht bewerten. Er stellt die Frage, ob der Gesellschaftsvertrag substantiell verändert wurde.

 

Wie Frau Hartmann u.a. ausführt, habe es im Vorfeld der Beschlussfassung des Gesellschaftsvertrages eine Abstimmung mit dem Kulturministerium gegeben. Zwischenzeitlich habe sich jedoch ergeben, dass das Kulturministerium nicht allein entscheidet, d.h. es fehlten die Abstimmungen zwischen dem Kulturministerium und dem Finanzministerium. Herausgekommen seien die in der Liste angeführten Änderungen, die in Gänze nochmals aufgeführt worden sind. Frau Hartmann geht auf zwei Änderungen betreffend die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und den Wissenschaftsbeirat ein. Nach Prüfung sei eine Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung nur erforderlich, wenn sich der Gegenstand des Gesellschaftsvertrages und die Gesellschaftsanteile verändern. Dies sei nicht der Fall.

 

Der Oberbürgermeister hält im Ergebnis fest, dass jeweils 1 komplettes Exemplar des Gesellschaftsvertrages mit allen Änderungen, die besonders zu kennzeichnen sind, den Fraktionen zu übergeben ist.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Beschlusstext:

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

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Anlagen zur Vorlage