25.10.2001 - 4.1 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Spo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer mit der Bekanntgabe folgender Änderung der Rechtsgrundlage:

 

- § 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.03.2001 (GVBl. I S. 30)

 

Die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften haben der o. g. DS zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Sportförderung

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.