25.10.2001 - 4.7 Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zum Vorplanungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat der o. g. DS zugestimmt mit folgender Ergänzung:

 

An den Beschlusstext ist als Punk t 4 anzufügen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine sichere Führung des Fahrradverkehrs in der Feinplanung zu prüfen. Insbesondere ist der Verkehr vom Zentrum-Ost nach Potsdam - Zentrum außen am Kreisverkehr zu prüfen.

 

Außerdem soll die Abwägung zu Punkt 27.1 wie folgt geändert werden:

 

Die Breite der Einmündung Humboldtring wird in der weiteren Planung direkt abhängig von dem Begegnungsfall Bus/Bus festgelegt. Die Anordnung einer Mittelinsel ist somit einvernehmlich nicht erforderlich.

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung des Beschlusstextes und die Änderung der Abwägung zu  Punkt 27.1 werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

1.

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" entschieden (s. Anlagen 1 und 2).

 

2. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist der weiteren Ausbauplanung zugrunde zu legen.

 

3. Das Vorplanungsergebnis Bauabschnitt VI/3 "Neubau Verbindungsstraße mit Kreisverkehr Friedrich-List-Straße/Babelsberger Straße" ist als Grundlage in die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 37 B "Babelsberger Straße" zu übernehmen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine sichere Führung des Fahrradverkehrs in der Feinplanung zu prüfen. Insbesondere ist der Verkehr vom Zentrum-Ost nach Potsdam - Zentrum außen am Kreisverkehr zu prüfen.

 

Des Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Außerdem wird die Abwägung zu Punkt 27.1 wie folgt geändert:

 

Die Breite der Einmündung Humboldtring wird in der weiteren Planung direkt abhängig von dem Begegnungsfall Bus/Bus festgelegt. Die Anordnung einer Mittelinsel ist somit einvernehmlich nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.