14.01.2010 - 5 Berichte und Informationen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

5.1  Versickerungsanlage Groß Glienicke

 

Herr Menzel schildert die derzeitige Situation.

 

Frau Rudolph-Henning (FB Grün- und Verkehrsflächen) erklärt anhand einer Folie, dass statt der geplanten 10 Versickerungsschächte nun 4 größere Schächte eingesetzt werden, die die gewünschte Sickermenge aufnehmen können.

Insgesamt soll der Friedrich-Günther-Park aufgewertet werden. Die Baumaßnahme ist im Oktober 2009 ausgeschrieben worden. Baubeginn sollte eigentlich Mitte Januar 2010 sein, was aufgrund der Witterung nicht möglich war.

 

Frau Oldenburg fragt, wie viele Bäume für diese Maßnahmen gefällt werden müssen und wie viele gesunde Bäume davon betroffen sind. Des Weiteren fragt sie, ob es eine Verpflichtung zur Ausgleichspflanzung gibt und wenn ja, wie sieht diese aus.

 

Frau Rudolf-Henning erklärt, dass es sich um ca. 50 Bäume bzw. aufgewachsenes Strauchwerk handelt. Die Anzahl der kranken Bäume kann sie nicht benennen.

Im Rahmen der  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind Ausgleichspflanzungen von ca. 12.000 Hektar zu leisten.

 

Herr Jäkel bittet um Aussagen bezüglich der beantragten Baumfällungen als Anlage zum Protokoll.

 

Frau E. Müller schlägt vor, dass in einer der nächsten Sitzungen des KOUL-Ausschusses die Entwicklung des Friedrich-Günther-Parks vorgestellt werden sollte.

 

Herr Menzel fragt, ob die Versickerungsanlage bei Extremverhältnissen überlastet zu sein könnte.

 

Herr Schumann weist darauf hin, dass es im Friedrich-Günther-Park wenig Potenzial zur Versickerung gibt. Daher gibt es für den Fall, dass ein Sickerschacht überlastet ist, eine Möglichkeit, das ankommenden Wasser zu verbringen. Er erläutert kurz das System.

 

5.2 Mit blauen Punkten versehene Bäume in Groß Glienicke

 

Frau Rudolph-Henning informiert, dass Recherchen ergeben haben, dass weder durch die Verwaltung noch den zuständigen Entwickler diese Punkte an den Bäumen angebracht wurden.

 

Herr Menzel fragt, ob dies bedeutet, dass an dieser Stelle kein Sichtfenster entstehen soll.

 

Frau Rudolph-Henning bejaht dies.

 

5.3 Winterdienst in besonderen Situationen

 

Herr Rietz verweist auf die Situation aufgrund des Schneeeinbruchs und bittet die Verwaltung um Aussagen hinsichtlich der Realisierung des Winterdienstes.

 

Herr Becker fragt, wer für den Winterdienst an Ackerflächen zuständig ist, die sich zwischen zwei Grundstücken befindet. Er bittet auch um Information, wer in der LHP zuständig ist, wenn eine Notsituation eintritt.

 

Frau E. Müller weist darauf hin, dass für den Winterdienst der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen zuständig ist. Es gibt hier klare Verträge mit der STEP und weiteren Anbietern. Der Vertrag mit der STEP besagt, dass die Straßen und der Reinigungsklassen 1 und 2 im Winterdienst der STEP enthalten sind. Gehwege sind von den Anliegern zu reinigen. Dies wird durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit kontrolliert.

Da es massive Verstöße gibt, wird das Ordnungsamt hier auch intensiv vorgehen.

In diesem Zusammenhang weist sie auf die eingerichtete Hotline hin.

Im Zuge der Überprüfung der Winterdienstsatzung soll auch geprüft werden, ob die Straßen in die Winterdienstsatzung aufgenommen werden, in denen Einrichtungen sind, die ältere oder kranke Menschen betreuen.

 

Frau Oldenburg hat  den Eindruck, dass offensichtlich die Anlieger nicht genügend kontrolliert werden.

Sie weist darauf hin, dass auch die städtischen Unternehmen als Anlieger auch kontrolliert werden sollten, da diese die Gehwege oft nicht gereinigt werden.

 

Herr Rietz regt an, vorsorglich mit landwirtschaftlichen Betrieben in den Ortsteilen Verträge zum Winterdienst in Notsituation abzuschließen.

 

Herr Wollenberg bittet, das Augenmerk auch auf Kitas und Schulen zu richten.

 

Herr Jäkel bittet auch auszuwerten, wenn Bereiche, bei denen Winterdienst erfolgen muss, nicht gereinigt sind. Insgesamt sollte seines Erachtens nach die Winterdienstsatzung geprüft und überarbeitet werden.

Es sollte auch geprüft werden, weitere Straßen in den Winterdienst aufzunehmen.

Auch die Idee von Herrn Rietz zum Vertragsabschluss mit landwirtschaftlichen Betrieben sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden. Die Koordinierung der einzelnen Firmen sollte optimiert werden, auch wenn Straße und Gehweg von verschiedenen Firmen betreut werden.

 

Herr Menzel berichtet, dass in Groß Glienicke die Bushaltsstelle hervorragend gereinigt ist. Die Grundstückeigentümer erledigen oft nicht den Winterdienst. Dies sollte besser kontrolliert werden.

 

Frau Müller informiert, dass eine Ausschreibung des Winterdienstes erfolgt, da der Vertrag mit der STEP ausgelaufen ist. In diesem Zusammenhang wird sicherlich eine Prüfung erfolgen. Die Erinnerung der Bürger an ihre Pflichten muss verbessert werden.

 

Herr Rietz bittet bei der Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Eigentümer auch für den Winterdienst in Kreuzungsbereichen zuständig sind.

 

Herr Dr. Wegewitz weist darauf hin, dass auch die Fahrbahnen vom Schnee zu befreien sind, insbesondere im Hinblick auf das Schulwegsicherungskonzept.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass im Winterdienst die Straßen nur im Kreuzungsbereich zu reinigen sind, um die Straße überqueren zu können.

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4821&TOLFDNR=57937&selfaction=print