09.02.2010 - 3.3 Sanierungsgebiet "Potsdamer Mitte", Durchführun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege Fassung vom 18.01.2010
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- vertagt
Herr Klipp erinnert an seine
Ankündigung, die Vorlage einbringen zu wollen. Der Vorschlag zur Durchführung
eines kombinierten Investoren-/Architektenwettbewerbes für die städtischen
Grundstücke Humboldtstraße 1 und 2 erfolgt, um so einerseits an dieser Stelle
besonders auf Qualität und Wettbewerb zu setzen und anderseits die von Herrn
Dr. Emenlauer im Dezember 2009 aufgezeigten Risiken zu vermeiden. Bereits bei
der Beratung des Antrages „zweistufiger Architektenwettbewerb“ habe er auf die
Risiken aufmerksam gemacht.
In diesem
Zusammenhang berichtet Herr Klipp von einem 4seitigen Schreiben der
Brandenburgischen Architektenkammer zu dieser Thematik, welches an die
Fraktionen gerichtet war. Er bedauert, dass dies ohne vorherige Kontaktaufnahme
mit der Verwaltung erfolgt ist.
Den
Ausschussmitgliedern liegt als Tischvorlage das Antwortschreiben dazu vor.
Herr
Schuster (Präsident der Brandenburgischen Architektenkammer) betont, dass es um
die Sache gehe, hier der Wille, die Stadt Potsdam bei der Durchführung von
Wettbewerben näher zu beraten. Er verweist darauf, dass es im Landes- und
Bundesrecht keinen kombinierten Investoren-/Architektenwettbewerb gibt.
Vielmehr spricht er sich dafür aus, alle Rahmenbedingungen bei der Auswahl von
geeigneten Verfahren mit einzubeziehen und im Ansatz ein breites Spektrum von
Ideen zu requirieren. Die Architektenkammer könnte gemeinsam mit der Verwaltung
geeignete Verfahren entwickeln bzw. begleiten.
Je besser
die Ausschreibung erfolge, um so besser sei auch das Ergebnis.
Herr Klipp
nimmt Bezug auf das erwähnte Antwortschreiben; hier zu den Punkten 1 und 3 und
wirbt für die Haltung der Verwaltung. Die Suche eines privaten
Investors/Bauherren, der das
-
Grundstücksrisiko
-
Finanzrisiko
-
Bauherrenkostenrisiko
und
-
Vermarktungs-/Vermietungsrisiko
übernimmt,
sei schwierig. Es sollte vermieden werden, am Ende des Verfahrens ein gutes
Wettbewerbsergebnis, aber keinen Bauherren zu haben.
Seitens
verschiedener Ausschussmitglieder wird innerhalb der Diskussion u.a. zum
Ausdruck gebracht:
-
Rechtsvergleich
hier im Ausschuss ist schwierig
-
Abstimmung
sollte mit allen Beteiligten erfolgen, um das Verfahren rechtsfähig zu machen
-
Fragestellung
sei, wie man zu einem zufriedenstellenden Vorhaben komme und wie zu präzisen
Vorgaben
-
Bitte
um Nachreichung der Information zu den entstehenden Kosten, bei den
verschiedenen Varianten
-
Sorge,
dass Investoren-/Architektenwettbewerb Einschränkung mit sich bringen würde. Wo
bleiben bei präzisen Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung die Entwicklung von
Ideen durch Architekten
-
Risiko
bei Durchführung eines Architektenwettbewerbes; dass man niemanden findet, der
es realisiert
-
Schrb.
der Architektenkammer ist nicht allen Ausschussmitgliedern bekannt
-
Unsicherheit,
an welcher Stelle ein Wettbewerb eingeordnet werden sollte
-
Anregung
zur Definierung von Grenzwerten, Setzen von Rahmen was man möchte und
Willensbildung der Stadt, bevor Investorensuche erfolgt
-
Beschlussfassung
wird als zeitlich zu früh eingeschätzt; erst sollte der Beschluss zum
Leitbautenkonzept abgewartet werden
-
Sollte
das Leitbautenkonzept nicht so stringente Vorgaben machen und der Beschluss
09/SVV/0191 aufgehoben werden, so würde die Variante 3 (vorlaufender Ideen- und
Gestaltungswettbewerb) am ehesten zum Erfolg führen.
Herr Dr.
Emenlauer (PRO Stadt) macht zum weiteren Verfahren deutlich, dass versucht
werden sollte, soweit wie möglich die Ziele der Stadt in die Ausschreibung zu
bekommen (mit welchen Vorgaben wird am besten definiert, was man will). Auch
die Frage – brauche ich einen vorlaufenden Wettbewerb – ja oder nein bzw.
definieren sich die Vorgaben aus dem städtebaulichen Leitkonzept?
Die
Hinweise und Fragen der Ausschussmitglieder aufgreifend, informiert Herr Klipp,
dass sich klare Vorgaben aus dem Leitbautenkonzept ergeben können. Das von der
Verwaltung vorgeschlagene Wettbewerbsverfahren reduziert ganz bewusst auf
baubare Entwürfe.
Herr
Teuteberg stellt den Antrag, die Vorlage zurückzustellen und auf eine der nächsten Sitzungen zu
überweisen.
Herr Klipp
unterbreitet den Vorschlag für die Verwaltung, hier im Ausschuss miteinander zu
verabreden erst das Leitbautenkonzept zu Ende zu bringen und zu diskutieren und
dann den ursprünglichen Beschluss zu bekräftigen, aufzuheben oder zu ändern.
Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Vorlage ruhen zu lassen und gemeinsam mit
der Vorlage des Leitbautenkonzeptes wieder aufzurufen.