09.02.2010 - 3.9 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung sowie alle OBR Äa Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Der Ausschussvorsitzende macht
aufmerksam, dass zur Vorlage der Verwaltung auch ein Änderungsantrag der
CDU-Fraktion vorliegt.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Verwaltungsvorlage ein. Heute handelt
es sich um eine erste Lesung; man sei überzeugt, dass es nach der Behandlung in
allen Ortsbeiräten erneuten Beratungsbedarf im SB-Ausschuss geben wird. Die
Wiedervorlage wird für die Sitzung SB-Ausschuss am 9.3.10 terminiert.
Herr Schütt übernimmt die
Einbringung des Ergänzungsantrages für die CDU-Fraktion. Er erinnert an den
Auftrag der STVV mit Beschluss 09/SVV/0880 und erkundigt sich nach dem Stand
der Umsetzung.
Herr Klipp nimmt Bezug auf seine
Berichterstattung im Hauptausschuss Ende Januar 2010. Er vertritt die
Auffassung, dass es falsch sei, die Änderung im Außenbereich von derzeit
Landwirtschaftsfläche in Gewerbefläche vorzunehmen. Hier müsse die
Signalwirkung beachtet werden; auch sei es unfair gegenüber anderen Firmen –
eine falsche Form der Wirtschaftspolitik.
Der Stadtverordnetenversammlung
stehe es frei, die Änderungen des FNP zu betreiben, die Verwaltung rät jedoch
fachlich davon ab.
Herr Schütt verweist darauf,
dass es sich hier um ein Unternehmen handelt, welches Bestand hat und als
Einzelmaßnahme anzusehen sei.
Herr Goetzmann geht auf
Nachfrage erläuternd auf die Historie an diesem Standort ein
(landwirtschaftliche Fläche im derzeit gültigen FNP). Genutzt wurde die Fläche
zum Test und zur Prüfung landwirtschaftlicher Geräte vor Ort. Die DLG hat diese
Fläche freigegeben und hat den Erwerbern ausdrücklich die
Nichtgenehmigungsfähigkeit gewerblicher Nutzung mitgeteilt.
Formal verweist Herr Goetzmann
auf die Körnigkeit des FNP. Erst Größen ab 2 ha können dokumentiert werden,
d.h. die Fläche müsse für eine eventuelle Anpassung mindestens 2 ha groß sein.
Herr Klipp ergänzt, dass die
Firmen nicht im Vertrauen auf Bestandsschutz gekauft haben und somit ein hohes
Risiko eingegangen sind. Der in der Begründung des CDU-Antrages angegebene
Beschluss 09/SVV/0880 ist zeitgleich mit der Durchführung des
Anhörungsverfahrens sehr intensiv geprüft worden. Das Ergebnis des
Prüfvorganges ist im Hauptausschuss bekannt gegeben worden.
Herr Klipp teilt mit, dass keine
Nutzungsuntersagung mit sofortiger Wirkung in Rede steht; vielmehr ist eine
Duldung noch für 5 Jahre an diesem Standort angeboten worden. Trotzdem wird die
Verwaltung keine Empfehlung zur Änderung des Flächennutzungsplanes geben.
Herr Schütt merkt an, dass im
Beschluss von einer langfristigen Sicherung gesprochen wird.
Herr Goetzmann bekräftigt
nochmals, dass die Verwaltung ausdrücklich keine Änderung des FNP an dieser
Stelle empfiehlt.
Um einen Beschluss der STVV
formalrechtlich nicht beanstanden zu müssen, sei allerdings eine Vergrößerung
auf 2 ha erforderlich, hier könnten die Flächen Klärwerk (gegenwärtig Nutzung
für Ver- und Entsorgung) einbezogen werden.
Auf einzelne Rückfragen zum FNP
hinsichtllich B-Plan Kirchsteigfeld und zum Campingplatz in Norden geht Herr
Goetzmann ein und erläutert den Aufbau der Vorlage (Abwägungstabelle).
In Vorbereitung der
abschließenden Diskussion im SB-Ausschuss am 9.3.10 schlägt die Verwaltung zur
Beschleunigung des Beratungsprozesses vor, dass alle Fraktionen/Stadtverordnete
ihre Änderungsanträge bis 1.3.10 in den Geschäftsgang geben (möglichst per
e-mail: Stadtplanung-Bauordnung@Rathaus.Potsdam.de),
so dass verwaltungsseitig ein entsprechendes Papier als Beratungsgrundlage für
den 9.3.10 aufbereitet werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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