09.02.2010 - 3.2 Einrichtung eines Gestaltungsrates
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Klipp bringt die Vorlage
ein. Er betont, dass die Verwaltung mit dem Anspruch von Transparenz und
Öffentlichkeit an die Erarbeitung der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates
herangegangen sei. Es wird für eine öffentliche Behandlung der Vorhaben im
Gestaltungsrat mit der Hoffnung auf Transparenz geworben. Ebenso bittet er um
Vertrauen in die künftigen Mitglieder des Gestaltungsrates und deren Fähigkeit
zu Konsens in Beschlüssen.
Zum
weiteren Verfahren informiert Herr Klipp, dass mit den künftigen Mitgliedern
des Gestaltungsrates Gespräche geführt worden sind und diese Interesse an der
Mitarbeit bekundet haben. Im Weiteren wird es ein Gespräch mit interessierten
Fraktionsvertretern zur Vorstellung der Kandidaten geben, um zügig zur
Ernennung durch den Oberbürgermeister zu kommen.
Inhalt der
heutigen Vorlage ist die Geschäftsordnung; hier gab es im Vorgriff eine
Beteiligung der Fraktionen.
Herr
Teuteberg bestätigt die Beteiligung an der Geschäftsordnung im Vorfeld und hält
es für gut, dass Vergleiche zu anderen Städten angestellt worden sind.
Nicht ganz
folgen könne er hinsichtlich der Transparenz und Öffentlichkeit, dass die
Benennung/Wahl der Mitglieder nicht durch die STVV vorgesehen wird.
Herr
Teuteberg beantragt:
§ 2 Abs.
(2) der Anlage 1 (Geschäftsordnung) wird wie folgt geändert:
(2) Die
Mitglieder des Gestaltungsrates werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von
der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Herr Schütt
äußert, dass er nicht so glücklich mit der Geschäftsordnung sei.
a)
lasse
die Brandenburgische Bauordnung nicht zu, dass Einsicht durch Dritte erfolgt
(Ausnahme: Einverständnis mit dem Bauherren) und
b)
könne
er dem § 2 (4) keine Zustimmung geben, da Potsdamer ausgeschlossen werden.
Herr Klipp
erläutert klärend, dass sich die Geschäftsordnung bei der Auswahl der
Mitglieder nicht auf Außenstehende (Nicht-Potsdamer) beschränken würde. Im § 2
(4) ist festgelegt, dass die Mitglieder zwei Jahre vor ihrer Tätigkeit im
Gestaltungsrat nicht in Potsdam geplant oder gebaut haben und sich
verpflichten, auch ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft im Gestaltungsrat in
Potsdam weder zu planen noch zu bauen. Intention sei hier das Erfordernis der
Garantie wirtschaftlicher Unabhängigkeit; kein Ausschlusskriterium für
Potsdamer.
Herr Dr.
Seidel regt an, die
Kompetenz und das Recht des Gestaltungsrates zu stärken und beantragt
folgende Änderungen in der Geschäftsordnung:
§ 5 (3) Einfügung im 1. Satz
mit Bekanntgabe der mit dem Vorsitzenden des
Gestaltungsrates abgestimmten vorläufigen Tagesordnung.
2. Satz ersetzen durch:
Die Tagesordnung kann von der Mehrheit des Gestaltungsrates
verändert werden.
Herr
Kutzmutz kann dem Vorschlag der Verwaltung (Vorlage) folgen; macht jedoch
aufmerksam, dass die von Herrn Dr. Seidel vorgeschlagenen Veränderungen
durchaus aufgenommen werden könnten, ohne am Grundsatz der Vorlage etwas zu
ändern.
Frau Hüneke schließt sich Herrn Kutzmutz an und
berichtet aus der Erfahrung als Mitglied des Beirates „Potsdamer Mitte“. Sie
teilt das Anliegen, dass die Bestätigung durch die STVV erfolgen solle.
Herr
Goetzmann geht auf die Eckdatenkalkulation (Größenordnung von 80 T€ -
veranschlagt im Haushaltsentwurf 2010) erläuternd ein.
Herr Kümmel
erkundigt sich, ob für die Folgejahre (2011 bis 2013) keine Mittel geplant
sind?
Die Frage
kann im Moment nicht beantwortet werden, jedoch teilt Herr Klipp ergänzend mit, dass es sich hier um keine
Pflichtaufgabe handelt, d.h. man könne erst nach Genehmigung des Haushaltes
2010 beginnen. Aufgabe des Gestaltungsrates sei es Bauherren/Architekten und
Verwaltung zu begleiten.
Der
Ausschussvorsitzende stellt die v.g. Änderungs-/Ergänzungsanträge zur
Abstimmung:
Antrag von
Herrn Teuteberg mit 3/3/0 abgelehnt.
Antrag von
Herrn Dr. Seidel mit 6/0/0 zugestimmt.
Die Vorlage
der Verwaltung einschl. der Änderungen in der Geschäftsordnung wird zur
Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Einrichtung eines Gestaltungsrates für die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 12 der Hauptsatzung
2. Geschäftsordnung des Gestaltungsrates gemäß Anlage 1
Mit
folgender Änderung in der Geschäftsordnung:
§ 5 (3)
Einfügung im 1. Satz
mit
Bekanntgabe der mit dem Vorsitzenden des Gestaltungsrates abgestimmten
vorläufigen Tagesordnung.
2. Satz
ersetzen durch:
Die Tagesordnung
kann von der Mehrheit des Gestaltungsrates verändert werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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