27.01.2010 - 8.4 Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 128 „Trebbiner Straße/Am Silbergraben“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. a. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/0592) und folgender Aktualisierungen durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen