27.01.2010 - 10.41 Stasi-Überprüfung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 26.01.2010) ausgereicht und wird namens der Antragstellerinnen von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt folgende Ergänzung nach dem zweiten Absatz:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen Wahlbeamten bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-Sicherheitsdienstes einzuholen.

 

Im Weiteren ist der Beschlusstext am Ende zu ergänzen:

 

Die Auswertung der Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.

 

Diese Ergänzung wird von den Antragstellerinnen übernommen; so dass im Beschlusstext in der 1. Zeile die Wortgruppe „und ihre Beigeordneten“ zu streichen ist.

 

 

Namens der Gruppe Die Andere wird der Änderungsantrag durch die Stadtverordnete Laabs eingebracht:

 

Änderungsantrag Gruppe Die Andere DS 10/SVV/1144:

 

1.      Der Betreff erhält die Formulierung:

Überprüfung der Stadtverordneten und Beigeordneten auf Geheimdiensttätigkeit

 

2.      Des Weiteren wird der Beschlusstext um einen zusätzlichen Absatz ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung strebt künftig eine Überprüfung der Stadtverordneten auf die Tätigkeit für alle Geheimdienste an. Ziel und Aufgabe des Sonderausschusses ist es, die Stadtverordneten über die Stasi-Überprüfung hinaus auf vergangene und aktuelle Tätigkeiten für in- und ausländische Geheimdienste zu überprüfen.

Dafür prüft der Sonderausschuss die rechtlichen und alle anderen Möglichkeiten, um eine effektive Überprüfung der Stadtverordneten zu gewährleisten. Über die Ergebnisse erstattet der Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2011 Bericht. Mit Stadtverordneten, die eine geheimdienstliche Tätigkeit ausüben oder ausübten, soll dann analog zum bisherigen Ablauf bei hauptamtlicher oder inoffiziellen Tätigkeiten für das MfS verfahren werden.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Auf Antrag der Fraktion CDU/ANW wird gemäß § 23 Punkt 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung über die DS 09/SVV/1144 (neue Fassung) mit den von den Antragstellerinnen übernommenen Änderungen namentlich abgestimmt (siehe Anlage).

 

Auf Antrag der Fraktion CDU/ANW sind die Redebeiträge wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen (siehe Anlage).

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, die vor dem 31. August 1971 geboren wurden und deren letzte Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Auftrag der Landeshauptstadt am 1. Januar 2010 länger als 12 Monate zurücklag, werden erneut überprüft.

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gem. § 20 Abs. 6 lit. B StUG einzuholen.

Für die Auswertung der Auskünfte ist der gem. DS 08/SVV/1055 gebildete Sonderausschuss zuständig. Das dort geregelte Verfahren ist auch für die erneute Überprüfung anzuwenden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen Wahlbeamten bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-Sicherheitsdienstes einzuholen.

Die Auswertung der Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.

 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung appellieren an die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Ortsbeiräte, sich einer freiwilligen Überprüfung zu unterziehen und die Unterlagen dem Sonderausschuss zukommen zu lassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

(namentliche Abstimmung)

Zustimmung:               45

Ablehnung:                    3

Stimmenthaltung:         3

 

 

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Anlagen