27.01.2010 - 10.41 Stasi-Überprüfung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.41
- Zusätze:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Familienpartei, SPD, CDU/ANW
- Datum:
- Mi., 27.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/1144 Stasi-Überprüfung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Diese
Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom
26.01.2010) ausgereicht und wird namens der Antragstellerinnen von der
Stadtverordneten Hüneke eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt folgende Ergänzung
nach dem zweiten Absatz:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen
Wahlbeamten bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staats-Sicherheitsdienstes einzuholen.
Im Weiteren ist der Beschlusstext am Ende zu ergänzen:
Die
Auswertung der Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den
Dienstvorgesetzten.
Diese
Ergänzung wird von den Antragstellerinnen übernommen; so dass im
Beschlusstext in der 1. Zeile die Wortgruppe „und ihre Beigeordneten“ zu
streichen ist.
Namens
der Gruppe Die Andere wird der Änderungsantrag durch die Stadtverordnete Laabs
eingebracht:
Änderungsantrag Gruppe Die Andere DS 10/SVV/1144:
1.
Der
Betreff erhält die Formulierung:
Überprüfung der Stadtverordneten und
Beigeordneten auf Geheimdiensttätigkeit
2.
Des
Weiteren wird der Beschlusstext um einen zusätzlichen Absatz ergänzt:
Die Stadtverordnetenversammlung strebt künftig eine Überprüfung der Stadtverordneten auf die Tätigkeit für alle Geheimdienste an. Ziel und Aufgabe des Sonderausschusses ist es, die Stadtverordneten über die Stasi-Überprüfung hinaus auf vergangene und aktuelle Tätigkeiten für in- und ausländische Geheimdienste zu überprüfen.
Dafür prüft der Sonderausschuss die
rechtlichen und alle anderen Möglichkeiten, um eine effektive Überprüfung der
Stadtverordneten zu gewährleisten. Über die Ergebnisse erstattet der
Sonderausschuss der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2011 Bericht. Mit
Stadtverordneten, die eine geheimdienstliche Tätigkeit ausüben oder ausübten,
soll dann analog zum bisherigen Ablauf bei hauptamtlicher oder inoffiziellen
Tätigkeiten für das MfS verfahren werden.
Abstimmung:
Der
o. g. Änderungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Auf Antrag der Fraktion CDU/ANW wird gemäß § 23 Punkt 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung über die DS 09/SVV/1144 (neue Fassung) mit den von den Antragstellerinnen übernommenen Änderungen namentlich abgestimmt (siehe Anlage).
Auf
Antrag der Fraktion CDU/ANW sind die Redebeiträge wörtlich in die Niederschrift
aufzunehmen (siehe Anlage).
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam, die vor dem 31.
August 1971 geboren wurden und deren letzte Überprüfung auf eine mögliche
Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Auftrag der
Landeshauptstadt am 1. Januar 2010 länger als 12 Monate zurücklag, werden
erneut überprüft.
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird
beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gem. § 20 Abs. 6 lit. B StUG
einzuholen.
Für die Auswertung der Auskünfte ist der gem. DS 08/SVV/1055
gebildete Sonderausschuss zuständig. Das dort geregelte Verfahren ist auch für
die erneute Überprüfung anzuwenden.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die Unterlagen für die kommunalen Wahlbeamten bei der
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staats-Sicherheitsdienstes
einzuholen.
Die Auswertung der
Auskünfte zu den kommunalen Wahlbeamten erfolgt durch den Dienstvorgesetzten.
Die
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung appellieren an die stimmberechtigten
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie der Ortsbeiräte, sich einer
freiwilligen Überprüfung zu unterziehen und die Unterlagen dem Sonderausschuss
zukommen zu lassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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