10.02.2010 - 5 Gemeindezentrum russisch-orthodoxe Gemeinde

Beschluss:
vertagt
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Herr Klipp informiert, dass es gegenüber der letzten Berichterstattung keinen neuen Sachstand gebe, so dass er empfehle, die Gespräche abzuwarten und danach wieder Bericht zu erstatten.

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf Pressemeldungen, in denen von einem anderen städtischen Grundstück, welches zur Verfügung gestellt werden solle, die Rede sei, was nun neue Fragen aufwerfe. Das Hin und Her habe es in der Vergangenheit ausreichend gegeben und er sei nach dem letzten Bericht guter Hoffnung gewesen, dass nun alles auf den Weg gebracht und mit dem Ministerium die erforderlichen Gespräche geführt werden. Er fragt nach, ob es eine Abstimmung zwischen Stadt und Land gebe und ob die Stadt bezüglich des Besuchs der Ministerin aktiv sei.

Herr Klipp entgegnet, dass ihm die Quellen, aus denen die Presse ihre Informationen beziehe, nicht bekannt seien. Außerdem halte er es für wenig sinnvoll, Detailgespräche im Hauptausschuss zu „reporten“. Er meine, es müsse möglich sein, Zwischenergebnisse zu erzielen und das Berichtenswerte zu berichten.

Herr Exner verweist darauf, dass zu diesem Tagesordnungspunkt der Antragstext zur Diskussion stehe und er von dem darin formulierten Vorhaben, eine Arbeitsgruppe zu bilden, nichts halte. Hier habe jeder seinen Part und dieser müsse ausgeschöpft werden. Deshalb empfehle er, von dem Anliegen Abstand zu nehmen.

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass der Antrag schon eine Weile zurückliege und nun sicher an die Situation angepasst werden müsse. Bezug nehmend auf die Anmerkung von Herrn Klipp betont er, dass auf das Berichtenswerte schon sehr lange gewartet werde und der Antrag 09/SVV/0888 dazu diene, das transparent zu machen und die beteiligten Partner an einen Tisch zu bringen. Deshalb halte es für ein falsches Signal, diesen zurückzunehmen und mache das davon abhängig, ob sich etwas bewege. Er schlägt vor, den Antrag 4 Wochen zurückzustellen in der Hoffnung, dass sich etwas bewegt.

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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