10.02.2010 - 9.5 Stellenbesetzungsverfahren bei externen Einstel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein und verweist auf die von Herrn Schröder angeregte Prüfung, ob die geübte Praxis der Genehmigung von externen Stellenbesetzungen durch den Hauptausschuss mit dem geltenden Kommunalrecht übereinstimme. Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Stadtver-ordnetenversammlung die Verantwortung für den Stellenplan habe; der Hauptverwaltungsbeamte gemäß § 62 Abs. 1 BbgKVerf aber die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen der Verwaltung treffe.

Frau Dr. Schröter betont, dass an der Entscheidung des Oberbürgermeisters nun nichts geändert werden könne, da es sich um eine Mitteilungsvorlage handele. Sie selbst sehe aber keinen Widerspruch zur Brandenburgischen Kommunalverfassung, da das Recht des Oberbürgermeisters auf die Stellenbesetzung nicht eingeschränkt werde. Herr Exner entgegnet, dass ohne die Genehmigung des Hauptausschusses bislang nicht extern ausgeschrieben werden konnte und damit der Oberbürgermeister die Stelle auch nicht besetzen konnte, was durchaus seine Rechte beschneide. Laut § 50 Abs. 2 Brandenburgischer Kommunalverfassung beschließe der Hauptausschuss über die Angelegenheiten,  die nicht der Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedürfen und die nicht dem Hauptverwaltungsbeamten obliegen.

Herr Schröder schließt daran an und betont, dass er das bisherige Verfahren auch für überflüssig halte, denn Hintergrund dieser Entscheidung aus dem Jahre 1996 war die Zahlung hoher Abfindungen zum Stellenabbau und die Kontrolle, dass diese Stellen nicht wieder nachbesetzt werden. Eine Information über externe Ausschreibungen zu Führungskräften oder herausgehobenen Positionen würde er allerdings auch unterstützen.

Frau Dr. Müller meint, dass mit diesen Vorlagen auch ein guter Überblick gegeben war, in welchen Bereichen was ausgeschrieben wurde, was nicht nur hilfreich, sondern auch interessant für Entscheidungsfindungen gewesen sei. Sie könne sich eine Auflistung der externen Ausschreibungen in bestimmten Abständen als Information für den Hauptausschuss gut vorstellen.

Dies, so Herr Exner, könne die Verwaltung sicher leisten – Anliegen sei ein vereinfachtes und rechtskonformes Verfahren bezüglich der externen Ausschreibungen. Seinem Vorschlag, nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Übersicht der externen Stellenausschreibungen vorzulegen, wird zugestimmt.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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