17.02.2010 - 4.7 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
vertagt
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Herr Schultheiß spricht die Erhöhungen in den Bereichen an und fragt nach, ob es sich hierbei überwiegend um Personalkosten handelt.

 

Wie Herr Exner ausführt, handelt es sich hierbei u. a. um  Abschreibungen, Personal, usw.

Im Einzelnen sollten die bestehenden Fragen in der nächsten Ausschusssitzung besprochen werden.

 

Die abschließende Behandlung der Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 24. März 2010.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2011 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.      Die mit dem Haushaltsplan 2010 zugleich für das Haushaltsjahr 2011 bis 2013 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2011.

 

3.      Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.      Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

      5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind        Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

    6. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4838&TOLFDNR=58648&selfaction=print