18.02.2010 - 3.1 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Datum:
- Do., 18.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Seidel erinnert daran, dass eine Arbeitgruppe an der
Überarbeitung der Parkgebührenordnung gearbeitet hat. Das Ergebnis der Arbeit
liegt nun vor.
Herr Becker (FB Grün- und Verkehrsflächen) präsentiert die
überarbeitete Fassung der Parkgebührenordnung anhand einer
Powerpoint-Präsentation.
Er geht auf die Änderungen der Parkzonen ein und macht deutlich, dass P
+ R-Parkplätze aus der Gebührenordnung herausgenommen sind, da hier keine Gebühren
erhoben werden.
Herr Rietz weist darauf hin, dass es eine indirekte Gebührenerhebungen
gibt. Es gibt auf einigen innenstadtnahen Flächen eine Erhöhung aufgrund der
Verschiebung von Zone 2 in Zone 1.
Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein und macht deutlich, dass er den 3. Punkt ggf.
je nach Verlauf der Diskussion zurückziehen würde:
In der Gebührenordnung sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1.
In der Parkzone
1 ist eine Kurzzeitparkgebühr für schnelle Einkäufe und Erledigungen zu ergänzen.
(1/4 Stunde für 0,25 Euro)
2.
Das Gebiet der
Parkzone 2 ist aus der bisherigen Satzung beizubehalten. Über Erweiterungen
entscheidet der Stadtverordnetenversammlung jeweils nach Vorlage detaillierter
Einzelvorschläge und Untersuchungen.
3.
Es sind P+R-Parkzonen
auszuweisen mit kombinierten Parktickets, die als ÖPNV-Fahrscheine nutzbar
sind.
Herr Dr. Seidel bittet die Ausschussmitglieder, die Arbeit der
Arbeitgruppe ernst zu nehmen und keine neuen Änderungsanträge aufzusatteln. Zu
den entsprechenden Diskussionen war in der Arbeitsgruppe ausreichend
Gelegenheit.
Herr Naber spricht sich ebenfalls gegen den Änderungsantrag von Herrn
Jäkel aus und verweist auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe, in der auch er
mitgearbeitet hat.
Herr Teuteberg spricht sich für die Einrichtung einer sog.
„Brötchentaste“ aus und begründet dies kurz. Dies sollte in der Parkzone 1 wie
auch in der Zone 2 erfolgen und bei der nächsten Überarbeitung der
Parkgebührenordnung berücksichtig werden.
Herr Jäkel bittet, den 3. Punkt des Änderungsantrages zu streichen und
über die Punkte 1 und 2 abzustimmen.
Herr Becker erklärt, dass die Parkgebührenordnung eine
Ermächtigungsgrundlage für die Prüfung der Aufstellung von Automaten darstellt.
Für die gegebenenfalls nachfolgende Aufstellung bedarf es eines separaten
Beschlusses der SVV.
Herr Schrewe (Bereich Straßenverkehr) verweist auf die rechtliche
Regelung im § 45 StVO.
Herr Jäkel zieht aufgrund dieser Aussagen mit der Bitte um Aufnahme der
Aussagen in das Protokoll den Punkt 2 seines Änderungsantrages zurück. Er
bittet um Abstimmung zum Punkt 1 seines Änderungsantrages.
Änderungsantrag:
In der Parkzone 1 ist eine Kurzzeitparkgebühr für schnelle Einkäufe und
Erledigungen zu ergänzen. (1/4 Stunde für 0,25 Euro)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 3
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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