18.02.2010 - 3.1 Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflicht...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Seidel erinnert daran, dass eine Arbeitgruppe an der Überarbeitung der Parkgebührenordnung gearbeitet hat. Das Ergebnis der Arbeit liegt nun vor.

 

Herr Becker (FB Grün- und Verkehrsflächen) präsentiert die überarbeitete Fassung der Parkgebührenordnung anhand einer Powerpoint-Präsentation.

Er geht auf die Änderungen der Parkzonen ein und macht deutlich, dass P + R-Parkplätze aus der Gebührenordnung herausgenommen sind, da hier keine Gebühren erhoben werden.

 

Herr Rietz weist darauf hin, dass es eine indirekte Gebührenerhebungen gibt. Es gibt auf einigen innenstadtnahen Flächen eine Erhöhung aufgrund der Verschiebung von Zone 2 in Zone 1.

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein und macht deutlich, dass er den 3. Punkt ggf. je nach Verlauf der Diskussion zurückziehen würde:

In der Gebührenordnung sind folgende Änderungen einzuarbeiten:

1.      In der Parkzone 1 ist eine Kurzzeitparkgebühr für schnelle Einkäufe und Erledigungen zu ergänzen. (1/4 Stunde für 0,25 Euro)

2.      Das Gebiet der Parkzone 2 ist aus der bisherigen Satzung beizubehalten. Über Erweiterungen entscheidet der Stadtverordnetenversammlung jeweils nach Vorlage detaillierter Einzelvorschläge und Untersuchungen.

3.      Es sind P+R-Parkzonen auszuweisen mit kombinierten Parktickets, die als ÖPNV-Fahrscheine nutzbar sind.

 

Herr Dr. Seidel bittet die Ausschussmitglieder, die Arbeit der Arbeitgruppe ernst zu nehmen und keine neuen Änderungsanträge aufzusatteln. Zu den entsprechenden Diskussionen war in der Arbeitsgruppe ausreichend Gelegenheit.

 

Herr Naber spricht sich ebenfalls gegen den Änderungsantrag von Herrn Jäkel aus und verweist auf das Ergebnis der Arbeitsgruppe, in der auch er mitgearbeitet hat.

 

Herr Teuteberg spricht sich für die Einrichtung einer sog. „Brötchentaste“ aus und begründet dies kurz. Dies sollte in der Parkzone 1 wie auch in der Zone 2 erfolgen und bei der nächsten Überarbeitung der Parkgebührenordnung berücksichtig werden.

 

Herr Jäkel bittet, den 3. Punkt des Änderungsantrages zu streichen und über die Punkte 1 und 2 abzustimmen.

 

Herr Becker erklärt, dass die Parkgebührenordnung eine Ermächtigungsgrundlage für die Prüfung der Aufstellung von Automaten darstellt. Für die gegebenenfalls nachfolgende Aufstellung bedarf es eines separaten Beschlusses der SVV.

 

Herr Schrewe (Bereich Straßenverkehr) verweist auf die rechtliche Regelung im § 45 StVO.

 

Herr Jäkel zieht aufgrund dieser Aussagen mit der Bitte um Aufnahme der Aussagen in das Protokoll den Punkt 2 seines Änderungsantrages zurück. Er bittet um Abstimmung zum Punkt 1 seines Änderungsantrages.

 

Änderungsantrag:

In der Parkzone 1 ist eine Kurzzeitparkgebühr für schnelle Einkäufe und Erledigungen zu ergänzen. (1/4 Stunde für 0,25 Euro)

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       3

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Parkgebührenordnung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

Der überarbeiteten Fassung der Parkgebührenordnung wird zugestimmt.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4839&TOLFDNR=58695&selfaction=print