23.02.2010 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 110 "Wochenendhausgebiet Feld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erinnert, dass der B-Plan schon einmal im SB-Ausschuss behandelt und von der Stadtverordnetenversammlung nochmals zurück in den OBR Grube und in den SB-Ausschuss überwiesen worden ist.

 

Herr Dr. Seidel übernimmt den Antrag des Ortsbeirates Grube:

„Die im Vorentwurf festgesetzte maximale Wochenendhausgröße mit 30 m²  und für Nebenanlagen mit 12 m²  soll beibehalten werden.“

und bittet um Abstimmung.

 

Herr Goetzmann berichtet, dass der Ortsbeirat Grube seine damalige Position (die im B-Plan vorgeschlagene Begrenzung der max. zulässigen Grundfläche der Wochenendhäuser von 50 m² auf 30 m² und für Nebenanlagen von 30 m² auf 12 m² zu begrenzen) erneuert habe.

Die Verwaltung hält dies nicht für rechtlich tragfähig und hat dies in einem Ortstermin mit dem Ortsvorsteher und interessierten Stadtverordneten nochmals deutlich gemacht. Auf Nachfrage einer Dame aus dem OBR Grube informiert Herr Goetzmann, dass die Verwaltung einer erneuten Einladung nicht gefolgt sei, da keine Änderung an der Positionierung des Ortsbeirates erkennbar war.

 

Herr Goetzmann macht nochmals deutlich, dass ein Zurückgehen in den Dimensionen nach Bestandsermittlung die Folge habe, dass man im wesentlichen unter dem bleiben müsste, was in den Parzellen vorhanden ist. Dies bilde keine städtebauliche Rechtfertigung zum vorhandenen Bestand.

Die Verwaltung hat in die fachliche Begleitung des Ortsbeirates Grube seit der Einbringung der Vorlage im November 2009 in erheblichem Umfang Verwaltungskapazitäten einfließen lassen, die der Arbeit an anderen, stadtentwicklungspolitisch bedeutsamen Projekten entzogen worden ist.

 

Herr Dr. Seidel bittet um Abstimmung des v. OBR Grube übernommenen Antrages: 2/3/2 – damit abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die unveränderte DS 09/SVV/0992 zur Abstimmung.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Wochenendhausgebiet Feldweg / Stichkanal“ OT Grube ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

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Anlagen zur Vorlage