23.02.2010 - 5.1 Errichtung einer Flächensolaranlage im Friedric...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert über die Absicht des Investors für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren auf diesen insgesamt ca. 60 ha großen Flächen eine Flächensolaranlage zu errichten. Planungsrecht dafür lasse sich nicht über eine einfache Baugenehmigung schaffen, sondern nur über die Änderung des Bebauungsplanes. Da diese Nutzung nicht mit den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen zum „Friedrichspark“ in Übereinklang steht, ist eine Änderung der textlichen Festsetzungen erforderlich. Die damit erforderliche Aufnahme in die Bearbeitungspriorität 1 soll durch Zurückstellen des Bebauungsplanes Nr. 96 „Brandenburgisches Landeshauptarchiv auf dem Windmühlenberg“ ermöglicht werden, wo derzeit kein akuter Bedarf besteht.

 

Herr Goetzmann macht hinsichtlich der terminlichen Zwänge aufmerksam, dass das Verfahren seinen Abschluss bis Juni 2010 finden muss. Dies kann nur gelingen, wenn der Startschuss für dieses Verfahren durch den Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung März 2010 erfolgt. Darüber hinaus wird es keine Beratung im Gremium vor der öffentlichen Auslegung geben können. Vor der Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung wird in den davor liegenden Sitzungen der Fachausschüsse und der Ortsbeiräte informiert werden.

 

Auf einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann ein.

 

Herr Dr. Seidel sieht in diesem Vorhaben einen Imagegewinn und berichtet, dass im KOUL-Ausschuss über Klimaschutz gesprochen worden ist. Die Möglichkeit der Beschleunigung sollte genutzt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende hält abschließend fest, dass sich im SB-Ausschuss zu dem hier vorgestellten Vorhaben ein positives Stimmungsbild abzeichnet.

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