25.02.2010 - 5.6 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schweers gibt anhand einer Folie Erläuterungen zum
Teilergebnishaushalt 2010 des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie.
Herr Otto spricht sich lobend über die Mehrausgaben für
Kindertagesstätten aus, da es hier eine Zuwachs gab. Es sollte weiter dafür
gesorgt werden, dass junge Familien nach Potsdam ziehen und auch die
Kinderbetreuung gesichert wird.
Er bedauert, dass für die Umsetzung der Qualitätsstandards Kita lediglich 100.000 Euro eingestellt sind.
Herr Gruschka fragt, wie die hohen Schwankungen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung zustande kommen.
Herr Schweers erklärt, dass es hier starke Zunahmen gab. Es gibt aber
keine Erklärung für die Schwankungen. Da diese Entwicklung nie richtig
prognostiziert werden kann, wurde hierfür ein Deckungsring eingerichtet.
Frau Morgenroth lobt die geplante Besetzung von 4,5 Sozialarbeiterstellen.
Sie findet es bedauerlich,
dass die Qualitätskriterien Kita nur zu einem kleinen Teil finanziert werden
können.
Frau Dr. Müller weist darauf hin, dass die Tagespflege immer
mehr zum Bestandteil der Kinderbetreuung wird. Sie kann daher nicht
nachvollziehen, warum eine Trennung zwischen der Förderung von Kindern in
Tagespflege und der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vorgenommen
wird.
Herr Schweers erklärt, dass dies auch eine pflichtige Aufgabe ist, nur
gesondert ausgewiesen werden muss.
Herr Otto befürwortet den Ausbau der Tagespflege, spricht sich dafür
aus, hält aber eine Kita-Betreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für
sinnvoller.
Herr Schweers erklärt, dass Betreuung bei einer Tagesmutter im Land
Brandenburg nur bis 3 Jahre erfolgen darf.
Herr Liebe äußert seine Unzufriedenheit darüber, dass nur 100.000 Euro
für die Qualitätsentwicklung eingeplant sind. Er wirbt dafür zu prüfen, ob es
die Möglichkeit gibt, auf die ursprünglich geplante Summe von 350.000 Euro zu
kommen. Dies sollte auch im Hinblick darauf erfolgen, dass ab 2013 Kinder ab
einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben.
Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass es in der Landeshauptstadt
Potsdam einen Aufwuchs in erheblichem Maße gibt. Sie weist darauf hin, dass es
sich bei den Qualitätsstandards um einen freiwilligen Bereich handelt. Deshalb
ist sie froh, dass die 100 000 Euro für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung
stehen sollen und somit die Eingewöhnungszeit in die Kita gewährleistet werden
kann. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, zu den bereits vorhandenen
Aufwüchsen im freiwilligen Bereich Mehraufwüchse zu kompensieren.
Frau Dr.
Müller schlägt vor,
dass sich der Jugendhilfeausschuss zu den erarbeiteten Qualitätsparametern
positioniert und einen haushaltsbegleitenden Beschluss für 2011 fasst. Es
sollte eine Verständigung erfolgen, welcher Parameter in 2011 als nächstes
umgesetzt werden soll.
Herr Schweers weist darauf hin, dass die 100.000 Euro für die Eingewöhnung der Kinder
und Weiterbildung der ErzieherInnen vorgesehen sind.
In
einem weiteren Schritt soll die Freistellung der Leiterinnen für
Konzeptentwicklung und Elternarbeit realisiert werden.
Die
Leitungsfreistellung wurde auch durch die Qualitäts-AG als nächster Schritt
vorgesehen.
Herr Otto spricht sich dafür aus, das Erarbeitete Schritt für Schritt
umzusetzen.
Frau Dr. Müller fragt die Ausschussmitglieder, ob ein Beschluss gefasst
werden soll, die noch offenen 247.000 Euro für die Qualitätsentwicklung in
Kitas in den Haushalt einzustellen.
Frau Morgenroth plädiert dafür, keine Zahlen, sondern den
Parameter zu benennen.
Frau E. Müller erklärt, dass die Leitungsfreistellung der zweite Schritt
wäre. Sie regt an, zu beschließen, dass für 2011 die Verbesserung der
Leitungsfreistellung in den Haushalt einzustellen ist, als Umsetzung der 2.
Stufe der Qualitätsparameter.
Antrag des Jugendhilfeausschusses:
Für 2011 sind die Mittel für die Umsetzung der 2. Stufe der
Qualitätsparameter „Verbesserung der Leitungsfreistellung“ in den Haushalt
einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
12
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Frau Dr. Müller erinnert an den Antrag des
Jugendhilfeausschusses im Zusammenhang mit der Beratung zum Projekt „freiLAND“.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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